Militär und Bevölkerungsschutz vom Kanton Aargau bleibt beim Departement Volkswirtschaft und Inneres

Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) bleibt bis Ende 2020 für die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) zuständig. Der Regierungsrat hat die im Juni 2019 beschlossene vorläufige Zuordnung bis zu diesem Zeitpunkt verlängert. Gleichzeitig hat er eine Organisationsanalyse in Auftrag gegeben, welche die Grundlagen für den definitiven Entscheid über die departementale Zuteilung liefern soll.

Die kantonale Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) vollzieht Bundesaufgaben in den Bereichen Militär und Wehrpflichtersatz und gestaltet die Verbundaufgaben von Bund, Kanton und Gemeinden im Bevölkerungs- und Zivilschutz. Die AMB plant und koordiniert für ausserordentliche Lagen die Ausbildung und die Einsätze der Einsatzkräfte im Bevölkerungsschutz, unter anderem auch für den Kantonalen Führungsstab (KFS).

Die AMB gehörte bis Juni 2019 zum Departement Gesundheit und Soziales (DGS). Nach dem Rücktritt der DGS-Vorsteherin ordnete der Regierungsrat am 19. Juni 2019 die Zuständigkeit für die AMB vorläufig dem Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) zu, unter anderem wegen des thematischen Bezugs zur Sicherheit. Das DVI ist für die Kantonspolizei und damit die wichtigste Sicherheitsorganisation des Kantons zuständig.

In den letzten Jahren gab es zwei Interpellationen der FDP-Fraktion vom 1. März 2011 (11.55) und vom 4. September 2012 (12.233) sowie einen Auftrag der SVP-Fraktion (14.119), in denen die Zusammenlegung der Sicherheitsaufgaben in einem Departement und damit die Verschiebung der AMB in das DVI verlangt wurde.

Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 25. September 2019 im Hinblick auf vertiefte Abklärungen beschlossen, die AMB bis Ende 2020 dem DVI zuzuordnen. Gleichzeitig hat er die Staatskanzlei beauftragt, zusammen mit den betroffenen Departementen unter Berücksichtigung der Schnittstellen und der Synergien mit der Kantonspolizei und weiteren Stellen der kantonalen Verwaltung, eine Organisationsanalyse durchzuführen.

Mit der Analyse soll die Frage der thematisch, organisatorisch und strukturell sinnvollsten Zuteilung der AMB geklärt werden. Der Regierungsrat wird dann auf der Basis der aus der Organisationsanalyse gewonnenen Erkenntnisse über die definitive Zuordnung der AMB ab 1. Januar 2021 entscheiden.

Quelle: Kanton Aargau

28.9.2019

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