Martin Keller als Verwaltungsrat der Axpo Holding AG vorgeschlagen

Der Regierungsrat schlägt Martin Keller, Unternehmer und Grossrat aus Nussbaumen, als neuen Vertreter des Kantons Aargau im Verwaltungsrat der Axpo Holding AG vor. Die Wahl soll an einer ausserordentlichen Generalversammlung der Axpo am 11. April 2019 erfolgen.

Der Kanton Aargau ist mit einem Anteil von 14 Prozent an der Axpo Holding AG beteiligt. Er ist zudem alleiniger Eigentümer der AEW Energie AG, die 14 Prozent an der Axpo besitzt. Aufgrund dieser Beteiligungen steht dem Kanton ein Sitz im Axpo-Verwaltungsrat zu. Rudolf Hug, bisheriger Kantonsvertreter, hatte seinen Rücktritt auf Ende der letzten Amtsperiode erklärt.

Auf die Generalversammlung der Axpo vom 18. Januar 2019 wäre der dem Kanton Aargau zustehende Sitz im Verwaltungsrat somit neu zu besetzen gewesen. Aufgrund der Wichtigkeit und des speziellen Anforderungsprofils dieses anspruchsvollen Mandats hat der Regierungsrat beschlossen, die Vertretung des Kantons im Axpo-Verwaltungsrat vorerst vakant zu lassen und öffentlich auszuschreiben.

Nach einem intensiven Auswahlverfahren schlägt der Regierungsrat nun Martin Keller als Nachfolger von Rudolf Hug vor. Der Unternehmer und Grossrat aus Nussbaumen erfüllt aus Sicht des Regierungsrats alle Anforderungen, um die Interessen des Kantons Aargau im Axpo-Verwaltungsrat angemessen zu vertreten. Keller hat sehr grosse Erfahrung als Geschäftsführer im Baugewerbe und als Mitglied des Verwaltungsrats in verschiedenen Unternehmen mit einem entsprechend breiten Netzwerk.

Zudem kennt er aufgrund seiner langjährigen politischen Tätigkeit die Abläufe in der öffentlichen Verwaltung. Dank seiner elfjährigen parlamentarischen Arbeit im Grossen Rat und in der für Energiefragen zuständigen Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) ist er sehr gut mit den für die Axpo relevanten fachlichen Fragestellungen vertraut.

Im Falle einer Wahl in den Axpo-Verwaltungsrat an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 11. April 2019 wird Martin Keller mit sofortiger Wirkung aus dem Grossen Rat zurücktreten. Damit erfüllt er die Richtlinien zur Public Corporate Governance (PCG) des Kantons Aargau, welche das Verhältnis des Kantons als Eigentümer und seinen Beteiligungen regelt.

6.3.2019

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