Keine Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes im Aargau - der Bund war schneller

Die Anhörung zur Teilrevision des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung im Kanton Aargau (Ergänzungsleistungsgesetz Aargau, ELG-AG) fand vom 1. März bis am 31. Mai 2019 statt. Kern der vorgesehenen Änderung des ELG-AG bildet die Anhebung des Vermögensverzehrs bei IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern in Heimen und Spitälern von einem Fünfzehntel auf einen Fünftel.

Nach Auswertung des Anhörungsverfahrens hat der Regierungsrat beschlossen, die Gesetzesrevision und damit verbunden die Massnahme, den Vermögensverzehr bei IV- Rentnerinnen und IV-Rentnern anzuheben, im jetzigen Zeitpunkt nicht weiterzuverfolgen.

Die Gründe für den Beschluss des Regierungsrats sind im Wesentlichen folgende: Das Ergebnis zur Anhörung fiel mehrheitlich negativ aus und der zeitliche Abstand zur Ablehnung dieser Massnahme durch das Stimmvolk am 27. November 2016 ist zu gering, als dass eine wesentliche Veränderung der Meinungen zu erwarten ist. Schliesslich spricht gegen die geplante kantonale Massnahme die EL-Reform, die das eidgenössische Parlament kurz nach dem Start des Anhörungsverfahrens beschlossen hat und die – mit einer dreijährigen Übergangsfrist – voraussichtlich 2021 in Kraft tritt. Entsprechend würden die Massnahmen der EL-Reform des Bundes, insbesondere die Einführung einer Vermögensschwelle, ab dem Jahr 2024 den Einspareffekt aufgrund der kantonal geplanten Erhöhung des Vermögensverzehrs stark konkurrenzieren beziehungsweise deren Umsetzung verunmöglichen.

Quelle: Kanton Aargau

27.10.2019

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