Kein E-Voting vom Kanton Aargau für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Der Kanton Genf verzichtet als Betreiber des vom Aargau genutzten E-Voting-Systems auf dessen Einsatz bei den Eidgenössischen Wahlen im Herbst 2019. Der Regierungsrat kann deshalb unter den gegebenen Umständen den im Kanton Aargau registrierten Auslandschweizer-Stimmbürgerinnen und -Stimmbürgern ebenfalls kein E-Voting anbieten.

Der Verzicht des Kantons Genf und seiner Vertragspartner Aargau, Bern und Luzern erfolgt aus logistischen Gründen. Der Bundesrat hat den Entscheid zur Bewilligung von E-Voting für den Urnengang vom 20. Oktober 2019 von Ende Juni auf Mitte August 2019 verschoben. Dies führt dazu, dass die Planungs- und Vorbereitungsarbeiten nicht in der erforderlichen Qualität getroffen werden können.

Der Kanton Aargau führt seit 2010 erfolgreich E-Voting-Urnengänge für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer des Kantons durch. E-Voting wird von den im Kanton Aargau registrierten Auslandschweizer-Stimmberechtigten rege benutzt; rund zwei Drittel geben ihre Stimme auf diese Weise ab. Der Kanton Aargau möchte auch in Zukunft seinen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern ermöglichen, elektronisch abzustimmen und zu wählen.

Seit 2017 nutzt der Kanton Aargau das E-Voting-System des Kantons Genf. Dieser hatte Ende 2018 den Aargau und die weiteren Vertragskantone informiert, dass er auf Ende Februar 2020 das Programm wegen knapper finanzieller und personeller Ressourcen nicht mehr weiterführen will. Der Genfer Staatsrat hat nun entschieden, das E-Voting-System per sofort einzustellen.

Bei den eidgenössischen Wahlen im Herbst werden deshalb die im Kanton Aargau registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer E-Voting nicht nutzen können, um ihre Stimmen abzugeben. Der Hauptgrund liegt darin, dass der Bundesrat nicht – wie ursprünglich vorgesehen – Ende Juni 2019, sondern erst am 14. August 2019 über die entsprechende Bewilligung entscheiden wird.

Dies hat den Kanton Genf als Betreiber des von den Kantonen Aargau, Bern und Luzern mitgenutzten E-Voting-Systems bewogen auf dessen Einsatz bei den eidgenössischen Wahlen 2019 aus Zeit-, Organisations- und Prozessgründen zu verzichten beziehungsweise sein E-Voting-System früher als geplant einzustellen.

Der Regierungsrat hat Verständnis für diesen Entscheid der Genfer Regierung, weil durch die Verschiebung des Bundesratsentscheids zu wenig Zeit bleibt, um die logistischen Vorbereitungen in der erforderlichen Qualität treffen zu können. Die Genfer Vertragskantone Bern und Luzern verzichten ebenfalls darauf, im Herbst 2019 E-Voting einzusetzen.

Der Regierungsrat wird sich in den nächsten Monaten mit der Frage befassen, wie es mit dem E-Voting im Kanton Aargau nach der Einstellung des Genfer Systems weitergehen soll. Er wird bei der Beantwortung der Mitte Mai 2019 im Grossen Rat eingereichten Motion, die ein Moratorium für E-Voting im Kanton Aargau verlangt, zu dieser Frage Stellung nehmen.

Quelle: Kanton Aargau

19.6.2019

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