Kanton Aargau: Lohnerhöhung für Staatspersonal und Lehrpersonen im Jahr 2020

Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) empfiehlt dem Grossen Rat das Budget 2020 und die Planjahre 2021-2023 zur Annahme. Für das Jahr 2020 beschloss die KAPF die vom Regierungsrat vorgeschlagene Lohnerhöhung für Staatspersonal und Lehrpersonen um 1,0 Prozent und stimmte dem unveränderten Kantonssteuerfuss von 94,0 Prozent zu.

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat ein Budget mit einem Überschuss von rund 45 Millionen Franken für das Jahr 2020 welches die KAPF – mit einzelnen Änderungsanträgen – zur Annahme empfiehlt. Den Planjahren mit einem leichten Überschuss im 2021 und geringen Fehlbeträgen in den Jahren 2022 und 2023 stimmte die KAPF mehrheitlich zu. Den regierungsrätlichen Anträgen zur Lohnerhöhung für Staatspersonal und Lehrpersonen um 1,0 Prozent sowie das Belassen der einfachen Kantonssteuer bei 94,0 Prozent stimmte die KAPF ebenfalls zu.

In der Fachkommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) wurde ein Minderheitsantrag für eine Lohnerhöhung von 2,0 Prozent anstelle von 1,0 Prozent gestellt. In der KAPF wurde zudem eine Lohnerhöhung von 0,5 Prozent beantragt. In der KAPF obsiegte die vom Regierungsrat vorgeschlagene Lohnerhöhung von 1,0 Prozent.

Zwei Minderheitsanträge aus der Kommission für öffentliche Sicherheit in den Aufgabenbereichen 210 Polizeiliche Sicherheit und 250 Strafverfolgung lehnt die KAPF ab. Die beiden Minderheitsanträge werden damit begründet, dass zur Bekämpfung des Menschenhandels bei Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft keine zusätzlichen Stellen nötig seien.

Mehr Geld für Gesundheit und Energie

Mit dem AFP beantragt der Regierungsrat, das Kantonsspital Aarau erstmals ab dem Budgetjahr 2020 für versorgungsrelevante, gemeinwirtschaftliche Leistungen in der Höhe von zehn Millionen Franken zu entschädigen. Eine Mehrheit der KAPF anerkennt die Notwendigkeit, dass der Kanton als Besteller von Leistungen diese auch entsprechend abgelten muss. Einen Minderheitsantrag der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen lehnt die KAPF ab. Dieser hat die Streichung der Zahlung an das Kantonsspital Aarau zum Ziel.

Die Fachkommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) stellt den Antrag, für direkte Fördermassnahmen im Energiebereich drei Millionen Franken zu sprechen. Der Antrag wird von der KAPF abgelehnt, weil die Auszahlung von Fördermitteln in der Höhe von drei Millionen Franken ab dem Jahr 2021 aus kreditrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Die KAPF stellt einen Gegenantrag unter Berücksichtigung der kreditrechtlichen Vorgaben mit der gleichen Zielsetzung.

Verpflichtungskredit unbestritten

Die beantragten Verpflichtungskredite, der beantragte Zusatzkredit sowie die Nachtragskredite mit Kompensation wurden in den Fachkommissionen sowie in der KAPF genehmigt.

Der Aufgaben- und Finanzplan 2020-2023 mit Budget 2020 sowie die Sammelvorlage für Verpflichtungs- und Nachtragskredite, II. Teil werden am 19. November 2019 im Grossen Rat beraten.

Quelle: Kanton Aargau

1.11.2019

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