Kanton Aargau will Integration von Flüchtlingen verbessern

Der Regierungsrat hat das kantonale Umsetzungskonzept zur Integrationsagenda Schweiz genehmigt. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres wurde beauftragt, das Konzept Ende April 2019 beim Staatssekretariat für Migration einzureichen und ab 1. Mai 2019 schrittweise umzusetzen.

Bund und Kantone hatten sich im Frühjahr 2018 mit der Integrationsagenda Schweiz (IAS) auf die Grundlagen für die Beschleunigung und nachhaltige Verbesserung der Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen (VA/FL) geeinigt. Mit der Anpassung der Integrationsverordnung (VIntA) wird der Bund ab 1. Mai 2019 die Integrationspauschale von bisher 6'000 auf 18'000 Franken pro VA/FL erhöhen.

Er verlangt im Gegenzug von den Kantonen ihre Umsetzungsprogramme auf die Vorgaben und Wirkungsziele der Integrationsagenda auszurichten. Mit den höheren Bundesbeiträgen sollen mehr Personen besser und zielgerichteter gefördert werden. Dadurch sollen die wirtschaftliche Selbstständigkeit der VA/FL erhöht und die Sozialhilfekosten der öffentlichen Hand reduziert werden. Die Erhöhung der Integrationspauschale entspricht der Forderung des Kantons Aargau in seiner Standesinitiative vom 27. Juni 2017.

Engere Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden sowie der Wirtschaft

Kernstück des kantonalen Umsetzungskonzepts bildet die Sicherstellung der durchgehenden Fallführung trotz wechselnden Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden. Ab Juni 2019 wird die durchgehende Fallführung mit Hilfe einer neuen, gemeinsam genutzten IT-Plattform sichergestellt. Die IT-Plattform ermöglicht den fallführenden Stellen Einsicht in den bisherigen Integrationsverlauf und Anpassungen am individuellen Integrationsplan von VA/FL.

Im Bereich der Arbeitsmarktintegration wird der Kanton mit den Gemeinden im Rahmen der Kooperation Arbeitsmarkt zusammenarbeiten. Jugendliche und junge Erwachsene werden im Hinblick auf eine Berufsbildung, Erwachsene mit dem Ziel der Arbeitsmarktintegration fachspezifisch begleitet. Die seit 2017 bestehende Zusammenarbeit mit zahlreichen Branchenverbänden unter dem Dach der "Integrationspartnerschaft" wird intensiviert.

Sprachförderung, Information und soziale Integration

Das Umsetzungskonzept sieht zudem eine intensivierte Sprachförderung möglichst rasch nach der Einreise, eine koordinierte Erstinformation zu den Rechten und Pflichten der VA/FL sowie den Erwartungen der Gesellschaft an die Flüchtlinge und eine vertiefte Potenzialabklärung zu Beginn des Integrationsprozesses vor.

Für die Zielgruppe mit Fokus soziale Integration wird in einer nächsten Phase ein Konzept mit möglichen regionalen Strukturen und Massnahmen erarbeitet. Das entsprechende Konzept wird 2020 vorliegen, so dass die neuen Strukturen und Angebote mit dem Kantonalen Integrationsprogramm (KIP 3) ab 2022 umgesetzt werden können.

Partnerschaftliche Konzepterarbeitung

Das kantonale Umsetzungskonzept zur IAS wurde unter Leitung des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) in Zusammenarbeit mit den Departementen Gesundheit und Soziales (DGS) sowie Bildung, Kultur und Sport (BKS) und unter Einbezug der Gemeinden und von im Integrationsbereich tätigen Organisationen erarbeitet. In verschiedenen Workshops wurden die bestehenden Angebote wie Sprachförderung oder Berufsbildung analysiert und die Grundlagen für die Anpassung an die Ziele der Integrationsagenda erarbeitet.

Zudem wurden mit den Sozialdiensten der Gemeinden die Aufgaben und Zuständigkeiten im Rahmen der durchgehenden Fallführung festgelegt und Anliegen für die IT-Plattform aufgenommen. Gemeinderätinnen und Gemeinderäte wurden im November 2018 und im März 2019 über den Stand und die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeiten informiert. Im ersten Quartal 2019 wurden in vier regionalen Workshops mit Gemeindevertretungen sowie Organisationen der Integrationsförderung und der Freiwilligenarbeit Grundlagen für das Konzept zur sozialen Integration erarbeitet.

Massnahmen im Asyl- und Flüchtlingswesen mit Beiträgen aus dem Swisslos-Fonds verlängert

Neben der Genehmigung des Umsetzungskonzepts IAS hat der Regierungsrat beschlossen, die Unterstützung der Gemeinden und der Freiwilligenarbeit im Asyl- und Flüchtlingswesen bis Ende 2021 mit Beiträgen aus dem Swisslos-Fonds zu verlängern. Die Massnahmen umfassen Beiträge an Freiwilligenprojekte im Bereich Beschäftigung und Sprachförderung, die regionale Koordination der Freiwilligenarbeit und die Verbesserung des Zugangs zu Informationen für Gemeinden und die Bevölkerung. Ziel ist es, die Massnahmen inhaltlich und finanziell im Rahmen des Konzepts zum KIP 3 sowie der sozialen Integration im Rahmen der IAS ab 2022 bedarfsgerecht in eine nachhaltige Struktur zu überführen.

Mehr zum Thema

Broschüre mit Informationen zur Umsetzung der Intergrationsagenda Schweiz im Kanton Aargau

Quelle: Kanton Aargau

27.4.2019

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