Grossratskommission: Ablösung NOK-Vertrag und Hochwasserschutz Wallbach

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) stimmt der Ablösung des NOK-Vertrags in erster Lesung mehrheitlich zu. Sie genehmigt zudem den Verpflichtungskredit für den Hochwasserschutz in der Gemeinde Wallbach einstimmig.

Der bestehende NOK-Vertrag ist nur noch beschränkt umsetzbar und soll durch ein Vertragswerk, bestehend aus Aktionärsbindungsvertrag, Eignerstrategie und Statuten für die Axpo-Holding AG, ersetzt werden. Die Mitglieder der Kommission UBV stimmen der Auflösung des seit 1914 bestehenden Gründungsvertrags der Nordostschweizer Kraftwerke AG (NOK) mehrheitlich zu.

Mit einer Anpassung des Energiegesetzes soll gemäss Botschaft der Regierungsrat ermächtigt werden, mit den anderen beteiligten Kantonen und Kantonswerken Aktionärsbindungsverträge einzugehen und mit ihnen im Rahmen einer Eignerstrategie Vorgaben für die Führung der Axpo Holding AG zu formulieren. Eine Minderheit der Kommissionsmitglieder ist mit dieser Lösung nicht einverstanden, sie würde eine gesetzliche Regelung vorziehen, die dem Grossen Rat das letzte Wort in dieser Sache sichert. Zudem sollte nach Ansicht eines Teils der UBV-Mitglieder sichergestellt werden, dass die Wasserkraftwerke mehrheitlich in Schweizer Hand bleiben.

Eine Kommissionsmehrheit stimmte der vom Regierungsrat beantragten Änderung des Energiegesetzes in erster Lesung dennoch zu.

Schutz vor Rheinhochwasser in Wallbach

Die Mitglieder der Kommission UBV stimmen dem Verpflichtungskredit von brutto knapp 10 Millionen Franken für den Hochwasserschutz und die ökologische Aufwertung des Rheinufers in der Gemeinde Wallbach einstimmig zu. Der vom Regierungsrat vorgeschlagene Kostenteiler sieht vor, dass von diesen Gesamtkosten rund 3,12 Millionen Franken auf den Kanton entfallen. Diesem Kostenteiler stimmt die Kommission UBV ebenfalls einstimmig zu.

Quelle: Kanton Aargau

28.11.2019

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