Grossratskommission für WSB-Eigentrassierung, Hochwasserschutz und Kiesabbau

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) stimmt der Richtplananpassung für die Eigentrassierung der Wynental- und Suhrentalbahn (WSB) in Unterkulm und den entsprechenden Verpflichtungskrediten zu. Auch beim Hochwasserschutz im Suhrental und bei der Festlegung des Materialabbaugebiets in Birmenstorf folgen die Kommissionsmitglieder mehrheitlich dem Regierungsrat.

Die Kommission UBV stimmt der Richtplananpassung für die Eigentrassierung der WSB mit grosser Mehrheit zu und genehmigt die Verpflichtungskredite für den Umbau und die Sanierung der Hauptstrasse und für die baulichen Anpassungen der Böhlerstrasse in Unterkulm. Der Knoten Böhler in Unterkulm ist heute vor allem in den Stosszeiten überlastet. Individualverkehr und öffentlicher Verkehr sollen deshalb entflochten werden.

Gleichzeitig werden die Bahnübergänge den geltenden Sicherheitsvorschriften des Bundes angepasst und die Hauptstrasse in diesem Bereich saniert. Aufgrund der Eingaben in der Anhörung schlägt der Regierungsrat eine T-Knoten-Lösung vor.

Hochwasserschutz Suhrental

Die Abflusskapazität der Suhre ist heute ungenügend. An ihrem Unterlauf sind bei Hochwasserereignissen Siedlungsgebiete betroffen. Mit baulichen Massnahmen an der Suhre in Schöftland, Oberentfelden, Suhr und Buchs und einem Hochwasserrückhaltebecken in Staffelbach soll das Schadenspotenzial stark reduziert werden. Gleichzeitig soll die Suhre revitalisiert werden.

Der Bund subventioniert das Vorhaben mit rund 21 Millionen Franken, so dass von den Gesamtprojektkosten von 31,0 Millionen Franken 4,23 Millionen Franken auf den Kanton und insgesamt rund 4,79 Millionen Franken auf die Gemeinden entfallen. Die Mitglieder der Kommission UBV stimmen den Anträgen des Regierungsrats grossmehrheitlich zu.

Festsetzung Materialabbaugebiet in Birmenstorf

Die Kommission UBV stimmt der Festsetzung des Materialabbaugebiets Grosszelg in Birmenstorf im Richtplan einstimmig zu. Während der Vernehmlassung hatten sich zahlreiche Privatpersonen ablehnend zu diesem Vorhaben geäussert, da sie Emissionen und eine Zunahme des Durchgangsverkehrs im bewohnten Siedlungsgebiet befürchten.

Dennoch beantragt der Regierungsrat die Festsetzung des Abbaugebiets im Richtplan, da der Bedarf nachgewiesen und das Projekt aus kantonaler Sicht räumlich abgestimmt ist. Ob das Vorhaben tatsächlich realisiert werden kann, wird im Nutzungsplan- und im Baubewilligungsverfahren entschieden, in denen den Betroffenen alle Rechtsmittel offenstehen.

Quelle: Kanton Aargau

6.9.2019

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