Aargauer Regierungsrat verfügt Ausgleich der kalten Progression auf 2020

Mit der seit 2014 geltenden Regelung des Steuergesetzes gleicht der Regierungsrat die sogenannte kalte Progression jährlich aus. Zum zweiten Mal kommt diese Regelung nun im Steuerjahr 2020 zum Tragen.

Von einer kalten Progression spricht man, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz Lohnerhöhung aufgrund der Teuerung keine reale Kaufkraftsteigerung erhalten, sie aber dennoch wegen des progressiven Tarifverlaufs höhere Steuern bezahlen müssen. Dr. Markus Dieth, Landstatthalter und Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen: "Dieser Effekt wird kompensiert, indem der Einkommens- und der Vermögenssteuertarif gesenkt und die wichtigsten Abzüge wie Kinderabzug, Unterstützungsabzug, Invalidenabzug, Betreuungsabzug, Versicherungs- und Sparzinsenabzug entsprechend erhöht werden." Bei eher geringfügiger Teuerung werden nicht zwingend alle Komponenten angepasst, weil die Tarifstufen wie auch die Abzüge auf jeweils 100 Franken gerundet werden.

Im 2020 ist eine Teuerung von 0,5797 Prozent auszugleichen. Dies geschieht durch eine entsprechende Anpassung der Einkommens- und Vermögenssteuertarife sowie der Kinderabzüge.

Anpassungen erfolgen jährlich

Falls eine Teuerung besteht, werden die Tarife und allenfalls auch die wichtigen Abzüge jeweils auf den 1. Januar angepasst. Massgebend für die Anpassung ist der Indexstand der Konsumentenpreise vom 30. Juni des Vorjahrs. Die Anpassung führt zu Mindereinnahmen beim Kanton von 11 Millionen Franken und bei den Gemeinden von 10 Millionen Franken. Die Mindereinnahmen sind beim Kanton im aktuellen Aufgaben- und Finanzplan, welcher derzeit im Grossen Rat beraten wird, bereits berücksichtigt.

Quelle: Kanton Aargau

15.11.2019

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.