Aargauer Regierungsrat passt «Reformvorhaben Immobilien» an

Die vom Regierungsrat mit dem Reformvorhaben Immobilien vorgeschlagenen Stossrichtungen sind weitgehend unbestritten. Das neue Finanzierungsmodell wird von einer Minderheit bestritten.

Eine der acht vom Regierungsrat vorgeschlagenen Stossrichtungen wird im Grundsatz bestritten. Ein Nicht-Eintretensantrag wurde mit der Anpassung des Finanzierungsmodells begründet. Die Anpassung führe zu einer Umgehung der Schuldenbremse. Sowohl in der federführenden Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) als auch in der mitberichtenden Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) wurde der Antrag auf Nicht-Eintreten abgelehnt.

Dass die Beschlussfassung für Immobilienvorhaben mit nur einem Ausgabenreferendum respektive einer Anhörung vereinfacht wird, ist im Grundsatz unbestritten. Umstritten sind jedoch die neuen Kompetenzen des Regierungsrats im Zusammenhang mit Verpflichtungskrediten für Bauten. Der Regierungsrat soll entsprechend mittels Prüfungsauftrag aufgefordert werden, auf die zweite Beratung aufzuzeigen, wie Projektierungskredit und Baukredit vom Grossen Rat separat beschlossen werden können, ohne dass es eine zweite Anhörung braucht und nicht zweimal die Möglichkeit des Ausgabenreferendums besteht.

Eine Ausweitung der Kreditkompetenz, wie sie der Regierungsrat mit den neuen Absätzen 2 und 3 im § 31a des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) vorschlägt, lehnt die KAPF ab und stellt entsprechende Änderungsanträge.

Aus Sicht der KAPF soll der Grundsatz, dass Immobilien, die längerfristig nicht mehr für öffentliche Aufgabenerfüllung benötigt werden, in der Regel zu veräussern oder im Baurecht abzugeben seien, nicht gesetzlich festgeschrieben werden. Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen stehen der Umsetzung des Grundsatzes nicht im Weg, während der vorgeschlagene Absatz die Möglichkeiten Miete und Pacht ausser Acht lässt.

Ein Minderheitsantrag der Kommission AVW zu § 47a Absatz 2 GAF lehnt die KAPF ab. Der Vorschlag des Regierungsrats wird dem Anliegen der Nachhaltigkeit gerecht, weshalb eine andere Formulierung nicht angezeigt sei.

Das neue Finanzierungsmodell führt zu Änderung im Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF), welche mit der Botschaft zur 2. Beratung beantragt werden.

Quelle: Kanton Aargau

24.10.2019

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.