Aargauer Bezirksgerichte: Darum prüfe wer sich bindet

Das Gesetz über die politischen Rechte (GPR), das Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) und das Unvereinbarkeitsgesetz (UG) werden einer Teilrevision unterzogen.

Wer als Bezirksgerichtspräsidentin oder Bezirksgerichtspräsident kandidieren will, soll sich neu im Rahmen des Wahlverfahrens vorgängig anmelden müssen. Durch das Anmeldeverfahren kann bereits vor der Wahl geprüft werden, ob eine Person die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllt. Nach heute gültiger Regelung kann im ersten Wahlgang jede wahlfähige stimmberechtigte Person gültige Stimmen erhalten. Die abschliessende Abklärung der Einhaltung der Wählbarkeitsvoraussetzungen am Wahlsonntag erweist sich teilweise als schwierig und vor allem zeitaufwändig. Aus diesem Grund soll das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) entsprechend angepasst werden.

Zuständigkeiten und Verfahren bei der Volkswahl von Behörden

Zur Vereinfachung der Abläufe bei der Volkswahl von Behörden sollen die Zuständigkeiten klar geregelt werden. Eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sieht vor, dass Ersatzwahlen von Schulräten der Bezirke neu durch das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS), Ersatzwahlen für Gemeinderäte durch den Gemeinderat selber angeordnet werden. Bisher erfolgte die Anordnung der Ersatzwahlen durch die Staatskanzlei respektive das Departement Volkswirtschaft und Inneres.

Informationspflicht von Richterinnen und Richtern

Die Kommission JUS hat die verschiedenen Gesetzesänderungen in erster Beratung geprüft. Einzig im Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) wurde eine Ergänzung vorgenommen. Richterinnen und Richter haben die Justizleitung über strafrechtliche Verurteilungen zu informieren, die während der Amtsdauer erfolgen und zu einem Eintrag im Privatauszug aus dem Strafregister führen. Die Kommission JUS hat einstimmig einen Antrag gutgeheissen, wonach diese Information im entsprechenden Fall umgehend zu erfolgen hat.

Die Kommission JUS empfiehlt dem Grossen Rat einstimmig, die Gesetzesänderungen gutzuheissen. Dieser entscheidet voraussichtlich im Mai 2019 in erster Lesung über das entsprechende Geschäft.

Quelle: Kanton Aargau

1.4.2019

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