Aargauer Amtsblatt ab 1. Juli 2019 voll digitalisiert

Das Amtsblatt des Kantons Aargau wird voll digitalisiert. Seit 2012 erscheint es nur noch in elektronischer Form jeweils am Freitag. Ab 1. Juli 2019 wird das Amtsblatt nun fortlaufend aktualisiert. Den Nutzerinnen und Nutzern steht neu auch eine leistungsstarke Such- und Recherchefunktion zur Verfügung, die Darstellung wurde für alle Endgeräte optimiert. Weiter gibt es für die Erfassung und Publikation von Inhalten verschiedene Vereinfachungen und Verbesserungen.

Das Amtsblatt des Kantons Aargau erscheint bereits seit dem 1. Januar 2012 rechtsverbindlich im Internet. Der Kanton Aargau war damals der erste Kanton, der auf den Druck der Gesetzessammlungen und des Amtsblatts verzichtete. Er nahm damit schweizweit eine Pionierrolle ein.

Nach rund sieben Jahren nimmt das kantonale Amtsblatt nun die nächste Digitalisierungshürde und stellt ab 1. Juli 2019 auf eine komplett digitale Publikationsplattform um. Das Projekt ist Bestandteil des Programms "SmartAargau" des Kantons Aargau, mit welchem die digitale Transformation der Verwaltung vorangetrieben wird.

Der Regierungsrat hat nach der Durchführung eines öffentlichen Submissionsverfahrens den Auftrag der Somedia Production AG, Chur, für das Produkt "Digitales Amtsblatt" (DIAM) vergeben. DIAM ist eine moderne Publikationsplattform, welche für den Kanton Graubünden zwecks Publikation von amtlichen Mitteilungen entwickelt wurde und dort seit über drei Jahren erfolgreich im Einsatz ist.

Neue digitale Publikationsplattform

Mit dem digitalen Amtsblatt (amtsblatt.ag.ch) werden die Publikationen nicht mehr in einer gesammelten, gelayouteten Amtsblattausgabe (PDF-Datei) veröffentlicht, sondern als einzelne Meldungen täglich direkt auf der Plattform. Das neue responsive Design der Publikationsplattform ermöglicht eine optimierte Darstellung der Publikationen auf allen Endgeräten (Computer, Tablet, Smartphone) und bietet moderne und einfache Möglichkeiten zur Suche von Publikationen.

Publikationen können sowohl nach Themen als auch nach publizierenden Stellen (Institutionen) gefiltert werden. Ausserdem können Sucheinstellungen abonniert werden, um jederzeit über neue Publikationen zu einem bestimmten Thema per E-Mail informiert zu werden.

Auch den publizierenden Stellen bietet die neuen Publikationsplattform diverse Vorteile. Nach einer einmaligen Registrierung und dem Einrichten eines persönlichen Logins können Meldungen direkt auf der Plattform erfasst und veröffentlicht werden. Vordefinierte Formular- und Textfelder sowie wiederverwendbare Vorlagen erleichtern das Erfassen von Publikationen.

Zu SIMAP (elektronische Beschaffungsplattform des Bundes) und zum Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) wurden automatische Schnittstellen realisiert. Der neu tägliche Publikationsrhythmus erlaubt den publizierenden Stellen ausserdem, zukünftig frei zu wählen, wann sie ihre Meldungen veröffentlichen möchten.

Prüfung der Inhalte des kantonalen Amtsblatts

Im Rahmen des Projekts wurden auch die aktuellen Inhalte des kantonalen Amtsblatts geprüft. Zukünftig wird das Verzeichnis der kantonalen Erlasse nicht mehr im kantonalen Amtsblatt publiziert. Die Übersicht kann in der Gesetzessammlung (gesetzessammlungen.ag.ch) aufgerufen werden. Daneben haben die Gerichte Kanton Aargau entschieden, Kraftloserklärung von Wertpapieren (Mortifikationen) und entsprechende Aufrufe (Mortifikationsbegehren) nicht mehr im kantonalen Amtsblatt zu publizieren.

Diese Publikationen der Bezirksgerichte erfolgen aufgrund der gesetzlichen Grundlagen ausschliesslich im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB, wo sie kostenlos abruf- und abonnierbar sind. Handelsregister-Einträge werden bereits seit 1. Januar 2018 nicht mehr im Amtsblatt des Kantons Aargau publiziert.

Tiefere Publikationsgebühren

Durch das medienbruchfreie Erfassen, Kontrollieren und Publizieren von amtlichen Publikationen, können die wiederkehrenden Kosten für das Amtsblatt des Kantons Aargau reduziert werden. Im Gegenzug können auch die durchschnittlichen Publikationsgebühren gesenkt werden. Neu gilt für eine Amtsblattpublikation eine einheitliche Gebühr von 42 Franken.

Die Vorzüge von DIAM können in einem kurzen Video unter amtsblatt.ag.ch/informationen angesehen werden. Weitere Informationen finden sich unter amtsblatt.ag.ch.

Quelle: Kanton Aargau

7.7.2019

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