Aarau darf Liegenschaft «auf Walthersburg» kaufen

Der Kauf der Liegenschaft «auf Walthersburg» kann vollzogen werden. Das Verwaltungsgericht hat die Haltung des Stadtrats bestätigt, dass der Immobilienkauf als Finanzanlage nicht dem obligatorischen Finanzreferendum untersteht.

Mit Beschluss vom 25. März 2019 hatte der Einwohnerrat einen Kredit von 33.5 Mio. Franken für den Kauf der Liegenschaft «auf Walthersburg» genehmigt und dabei auf eine Referendumsabstimmung verzichtet. Dagegen haben drei Mitglieder des Einwohnerrats und eine weitere Person Stimmrechtsbeschwerde erhoben.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat nun mit Urteil vom 28. August 2019 wie zuvor bereits das Departement Volkswirtschaft und Inneres die Stimmrechtsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen. Das Urteil ist inzwischen in Rechtskraft erwachsen und die Stadt hat die Liegenschaft zum Kaufpreis von 32.9 Mio. Franken erworben.

Beim Kauf der Liegenschaft «auf Walthersburg» handelt es sich um eine Investition im städtischen Finanzvermögen. Das Verwaltungsgericht hat die Beurteilung des Stadtrats bezüglich Abgrenzung von Verwaltungs- und Finanzvermögen vollumfänglich bestätigt.

Quelle: Stadt Aarau

17.10.2019

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