Steuerhinterziehung: 777 Selbstanzeigen im Kanton Aargau

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Symbolbild Pixabay

Im 2019 wurden beim Kantonalen Steueramt 777 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung erstattet. Zur Nachbesteuerung angemeldet wurden Vermögen mit einem Gesamtwert von 248 Millionen Franken. Für den Kanton und die Gemeinden resultierten daraus zusätzliche Steuereinnahmen in der Höhe von 18,6 Millionen Franken.

Seit 2010 gilt in der Schweiz die sogenannte kleine Steueramnestie. Demnach kann jeder und jede Steuerpflichtige einmal im Leben eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung tätigen. Er bzw. sie muss dann zwar Nachsteuern und Verzugszinsen bezahlen, jedoch keine Bussen.

Im Kalenderjahr 2019 wurden beim Steueramt des Kantons Aargau 777 Selbstanzeigen erstattet. Diese Anzahl liegt zwar unter der Rekordzahl des Vorjahrs (1'182 Selbstanzeigen) aber immer noch deutlich über dem Durchschnitt der vergangenen 10 Jahre (521 Selbstanzeigen). Zur Nachbesteuerung angemeldet wurden vor allem in- und ausländische Bankguthaben und Wertschriftendepots sowie auch zahlreiche ausländische Liegenschaften. Der Gesamtwert des im Jahr 2019 zur Nachbesteuerung angemeldeten Vermögens belief sich auf 248 Millionen Franken und liegt damit nur wenig unter dem Rekordwert des Vorjahrs (287 Millionen Franken). Die im vergangenen Jahr erledigten Selbstanzeigen brachten dem Kanton und den Gemeinden gesamthaft rund 18,6 Millionen Franken und dem Bund rund 4,7 Millionen Franken an zusätzlichen Steuereinnahmen.

Die grösste Selbstanzeige betraf im Jahr 2019 ein bislang der Besteuerung vorenthaltenes Vermögen im Gesamtwert von rund 11 Millionen Franken. Allein aus dieser einzelnen Selbstanzeige resultierten Nachsteuern und Verzugszinsen im Gesamtbetrag von rund 1,1 Million Franken. Der Grossteil der Selbstanzeigen betrifft kleinere Vermögenswerte im Bereich von 200'000 Franken und weniger.

Die Abnahme der Anzahl der im Jahr 2019 erstatteten Selbstanzeigen im Vergleich zum Vorjahr ist darauf zurückzuführen, dass gemäss Praxis des Steueramts des Kantons Aargau Selbstanzeigen im Zusammenhang mit bislang der Besteuerung vorenthaltenen Bankkonten und Wertschriftendepots in 38 ausländischen Staaten (insbesondere EU, Australien und Kanada) aufgrund des Anfang 2017 in Kraft getretenen Automatischen Informationsaustausches (AIA) nur dann straffrei möglich waren, wenn sie vor dem Ende September 2018 erfolgten Datenaustausch erstattet wurden. Da straffreie Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Bankkonten und Wertschriftendepots in anderen ausländischen Staaten, bei denen der AIA erst später in Kraft tritt oder mit denen gar kein AIA vereinbart wurde, auch im Jahr 2019 noch möglich waren, lag die Anzahl der Selbstanzeigen aber immer noch deutlich über dem Wert der in den Jahren 2010 bis 2016 registrierten Selbstanzeigen (durchschnittlich 300 Selbstanzeigen pro Jahr).

Da die Schweiz im Rahmen des AIA Ende September 2019 mit 33 weiteren Staaten (darunter China, Liechtenstein und Russland) Bankdaten ausgetauscht hat und daher auch für Bankkonten und Wertschriftendepots in diesen Staaten seit dem 1. Oktober 2019 keine straffreie Selbstanzeige mehr möglich ist, ist davon auszugehen, dass die Zahl der Selbstanzeigen auch im kommenden Jahr weiter abnehmen wird.

Quelle: Kanton Aargau

9.1.2020

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