Grossrätliche Kommission befürwortet Änderung des Gebäudeversicherungs- und Feuerwehrgesetzes

Aargauer Parlament

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Bild ZVG Kanton Aargau

Während die meisten Änderungen im Gebäudeversicherungs- und Feuerwehrgesetz unbestritten waren, wurden zum optimierten Beschaffungsprozess für Brandschutzbekleidungen unter der zentralen Leitung der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) auf die zweite Beratung weitere Abklärungen verlangt.

Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) hat sich an ihrer Sitzung vom 23. Januar 2020 einstimmig für die Änderung des Feuerwehrgesetzes ausgesprochen.

Bei der Änderung des Gebäudeversicherungsgesetzes wurden weitere Abklärungen zur zentralen Beschaffung von Brandschutzbekleidungen durch die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) auf die zweite Beratung gefordert. Einzelne Mitglieder haben sich in der Abstimmung enthalten, weil sie zuerst die entsprechenden Antworten abwarten wollen.

Ziele der Revisionen

Die beiden Revisionen sollen zu einer Anpassung an die heutigen Organisationsstrukturen in den Bereichen Prävention und Feuerwehr führen. Auch soll der "Löschfünfer", eine gemäss Bundesrecht von den Privatversicherern zu leistender Beitrag an die Feuer- und Elementarschadenprävention, neu auf Gesetzesstufe geregelt werden.

Bei den Feuerwehren soll die bestehende Praxis, wonach die AGV sämtliche Ausbildungen nach dem Konzept der Feuerwehrkoordination Schweiz durchführt und finanziert, gesetzlich verankert werden. Die Beschaffungsprozesse für die Brandschutzbekleidungen sollen unter der Leitung der AGV optimiert und zentralisiert werden. Die AGV beschafft die Brandschutzbekleidungen auf ihre Kosten und vermietet sie dann den Gemeinden. Diese Dienstleistung der AGV soll auf einer freiwilligen Basis erfolgen. Im Mietpreis eingeschlossen ist auch der Ersatz oder die Reparatur einer defekten Brandschutzbekleidung. Die bis anhin für die Brandschutzbekleidung geleisteten Subventionen sollen wegfallen. Sie werden jedoch vom Mietpreis abgezogen, wodurch dieser entsprechend reduziert wird. Gemeinden, die sich nicht an dieser zentralen Lösung beteiligen, können nach einer Übergangsphase nicht mehr von den Subventionen für die Brandschutzbekleidung profitieren.

Die genauen Modalitäten dieses Beschaffungsprozesses, wie der Miete, der Logistik und des Ersatzes oder der Reparatur von Brandschutzbekleidungen, waren einigen Kommissionsmitgliedern noch zu unklar. Darum werden für die abschliessende Stellungnahme die Abklärungen sowie der Verordnungsentwurf abgewartet.

Die erste Beratung dieser Revisionen im Plenum des Grossen Rats soll im März 2020 stattfinden.

Quelle: Kanton Aargau

29.1.2020

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