Zehn Aargauer Gemeinden erhalten Ergänzungsbeiträge
Gemeinden, die trotz Zahlungen aus dem ordentlichen Finanzausgleich ihren Finanzhaushalt nicht ausgeglichen gestalten können ohne den Steuerfuss übermässig zu erhöhen, erhalten Ergänzungsbeiträge. Solche Beiträge fliessen erstmals 2020. Der Regierungsrat hat die Gesuche geprüft. Insgesamt zehn Gemeinden haben ab 2020 einen Beitragsanspruch.
Keine Gemeinde soll ihren Steuerfuss um mehr als 25 Prozentpunkte über dem Mittelwert aller Gemeinden festlegen müssen, um ihren Finanzhaushalt ausgeglichen gestalten zu können. Wenn eine Gemeinde dieses Ziel trotz der ordentlichen Beiträge aus dem Finanzausgleich nicht erreichen kann, hat sie Anspruch auf Ergänzungsbeiträge.
Beitragsermittlung
Gemeinden, die Ergänzungsbeiträge beanspruchen, müssen einen Antrag stellen. Die anschliessend vom Kanton vorgenommene Berechnung stützt sich auf die Daten aus vier Rechnungsjahren (für die Ergänzungsbeiträge ab 2020 sind dies die Jahre 2015 bis 2018) und berücksichtigt zudem Veränderungen der Rahmenbedingungen und weitere Anpassungen.
Auf dieser Grundlage wird ermittelt, ob eine antragstellende Gemeinde ihren Haushalt voraussichtlich nur dann ausgeglichen gestalten kann, wenn sie den Steuerfuss um mehr als 25 Prozentpunkte über dem Mittelwert aller Gemeinden ansetzt (aktuell liegt diese Obergrenze bei 127 Prozent). Ist dies der Fall, hat sie Anspruch auf Ergänzungsbeiträge. Diese werden ausbezahlt, wenn die Gemeinde den Steuerfuss auf die Obergrenze anhebt – für 2020 also auf 127 Prozent.
Beiträge ab 2020
Weil in den ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs Härtefälle weitgehend über die Übergangsbeiträge aufgefangen werden konnten, werden Ergänzungsbeiträge erstmals 2020 ausbezahlt.
Die Berechnungen haben ergeben, dass zehn Gemeinden einen Beitragsanspruch haben. Es sind dies Burg (190'000.-), Full-Reuenthal (76'000.-), Hallwil (288'000.-), Kirchleerau (236'000.-), Mellikon (138'000.-), Schlossrued (301'000.-), Schwaderloch (96'000.-), Tägerig (117'000.-), Teufenthal (134'000.-) und Ueken (103'000.-). Insgesamt sind dafür knapp 1,7 Millionen Franken pro Jahr aufzuwenden, die zu Lasten der Spezialfinanzierung Finanzausgleich gehen.
Die Beiträge werden für vier Jahre gesprochen, werden aber angepasst, wenn sich die Berechnungsgrundlagen wesentlich verändern. In den Jahren 2020 und 2021 sind noch nicht die vollen 1,7 Millionen Franken auszubezahlen, da die ermittelten Ergänzungsbeiträge mit den noch laufenden Übergangsbeiträgen verrechnet werden.
Drei Gesuche (Oberhof, Rekingen und Rüfenach) hat der Regierungsrat wegen fehlender Beitragsberechtigung abgelehnt. Zwölf weitere eingereichte Gesuche wurden aufgrund der für die Gemeinden erstellten provisorischen Beitragsberechnungen wieder zurückgezogen.
Aktuell beziehen weniger Gemeinden Ergänzungsbeiträge als aufgrund von Modellrechnungen bei der Erarbeitung des neuen Finanzausgleichsrechts erwartet wurde. Der Hauptgrund dafür besteht darin, dass sich die Finanzlage zahlreicher Gemeinden verhältnismässig gut entwickelt hat. Alle Gemeinden haben jedoch jährlich die Möglichkeit, neu oder erneut ein Gesuch für Ergänzungsbeiträge zu stellen.
Quelle: Kanton Aargau
1.10.2019