Vermeiden Sie Störungen von Wildtieren während der Brut- und Setzzeit

Die Aufzucht ihrer Jungen in der Brut- und Setzzeit von Mitte März bis etwa Mitte Juli ist für die Wildtiere besonders sensibel. Es ist gesetzlich verboten, die Jungenaufzucht zu stören oder gar zu verhindern.

Mit der Brut- und Setzzeit beginnt für Wildtiere die sensibelste Zeit im Jahresverlauf, nämlich die Aufzucht ihrer Jungtiere. Störungen während dieser Zeit, die Mitte März beginnt und bis etwa Mitte Juli dauert, wirken sich besonders negativ auf die Entwicklung der jungen Vögel und Säugetiere aus. Deshalb ist es auch gesetzlich verboten, die Jungenaufzucht zu stören oder sogar zu verhindern.

Folgende Störungen während dieser Zeit sind für Wildtiere problematisch:

• Das Schneiden von Hecken und das Fällen von Bäumen.

• Das Roden von Büschen und Bäumen im Zusammenhang mit Bauvorhaben.

• Das Renovieren von Gebäuden, wenn Gebäudebrüter wie zum Beispiel Schwalben vorhanden sind.

• Holzerarbeiten im Wald.

• Modellschnellboote auf Gewässern und Fluggeräte wie Drohnen oder Modellflugzeuge.

• Das Missachten der Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand.

Die Gemeinden können einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten leisten, indem sie die Aufforderung zum Zurückschneiden von Büschen und Bäumen zwischen August und März publizieren und problematische Unterhaltsarbeiten im öffentlichen Bereich ausserhalb der sensiblen Zeit durchführen.

Im Frühsommer sieht man oft auch scheinbar verlassene Jungtiere. Diese muss man unbedingt vor Ort belassen, denn sie werden in den allermeisten Fällen weiterhin von ihren Eltern betreut. Auf keinen Fall soll man sie nach Hause nehmen und selber füttern. Für das Halten von Wildtieren, auch nur vorübergehend, ist eine Haltebewilligung nötig.

Quelle: Kanton Aargau

27.4.2019

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