Teilrevision des Aargauer Energiegesetzes zur Erreichung der klimapolitischen Ziele

Der Grosse Rat hat Mitte September 2019 in der ersten Beratung der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes deutlich zugestimmt und gleichzeitig mehrere Prüfungsaufträge erteilt. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat diese sowie weitere Abklärungsanträge der zuständigen Grossratskommission bearbeitet und wenige redaktionelle oder kleinere formale Anpassungen und Ergänzungen am Gesetzesentwurf vorgenommen. Der Regierungsrat hat nun die Botschaft zur zweiten Beratung der Energiegesetz-Teilrevision zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.

An seiner Sitzung vom 17. September 2019 hat der Grosse Rat in der ersten Beratung dem Entwurf für eine Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes mit 81 zu 48 Stimmen zugestimmt. Damit hat er die Stossrichtungen und Ziele deutlich bestätigt, die in der Energiestrategie 2050 des Bundes und der im Juni 2015 vom Grossen Rat beschlossenen kantonalen Strategie energieAARGAU festgeschrieben sind. In der ersten Beratung hat der Grosse Rat gleichzeitig fünf Prüfungsaufträge erteilt. Zwei davon wurden in der vorberatenden Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) gestellt und übernommen. Zusätzlich hat die UBV 16 Abklärungsanträge formuliert, die im Rahmen der zweiten Beratung zu beantworten sind.

Das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat die Prüfungsaufträge und Abklärungsanträge bearbeitet. Im Hinblick auf die zweite Beratung wurden am Gesetzesentwurf wenige redaktionelle und kleine formale Anpassungen vorgenommen. Der Regierungsrat ist weiterhin überzeugt, dass der vorliegende Entwurf einen wesentlichen Beitrag leistet, um die energie- und klimapolitischen Ziele des Kantons und des Bundes zu erreichen. Auch dank der intensiven Zusammenarbeit mit Branchenvertretern konnten einfache, vollzugstaugliche, unbürokratische Lösungen erarbeitet werden.

Bundesgesetzgebung soll subsidiär wirken

Auf Bundesebene haben sich sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat mit der Weiterentwicklung der CO2-Gesetzgebung auseinandergesetzt mit dem Ziel, die Emissionsminderung an Treibhausgasen insbesondere im Gebäudebereich voranzutreiben. Gemäss dem aktuellen Stand der Beratungen soll beim Ersatz von Wärmeerzeugern der CO2-Ausstoss pro Jahr auf zwanzig Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Energiebezugsfläche limitiert werden. Der Wert soll in Fünfjahresschritten um jeweils fünf Kilogramm reduziert werden. Es ist vorgesehen, Kantone von dieser Regelung zu befreien, falls sie eine mindestens gleich wirksame Regelung umsetzen. Mit der vorliegenden Revision des kantonalen Energiegesetzes will der Regierungsrat diese Voraussetzung schaffen.

Quelle: Kanton Aargau

15.11.2019

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