Sonderprüfung über unkorrekte Abrechnungen Aargauer Chefärzte durch Finanzkontrolle

Anlässlich der Sitzung vom 14. August 2019 hat die GPK vom Zwischenbericht ihrer zuständigen Ad-Hoc-Arbeitsgruppe einstimmig Kenntnis genommen, diese mit der Weiterbearbeitung und die Finanzkontrolle mit Sonderprüfungen beauftragt.

Die GPK hat an ihrer Sitzung vom 14. August 2019 einstimmig von einem Zwischenbericht der für das Geschäft zuständigen Ad-Hoc-Arbeitsgruppe (bestehend aus fünf GPK-Mitgliedern) Kenntnis genommen, darauf aufbauend erste Schlussfolgerungen gezogen sowie die Ad-Hoc-Arbeitsgruppe mit der Weiterbearbeitung des Geschäfts betraut.

Gleichzeitig wurde die Finanzkontrolle des Kantons Aargau mit Sonderprüfungen gemäss § 9 Abs. 1 lit. b des Finanzkontrollgesetzes beauftragt. Diese umfassen für das Kantonsspital Aarau KSA, das Kantonsspital Baden KSB sowie die Psychiatrischen Dienste Aargau PDAG unter anderem die Prüfung von Berichten unter finanzkontrollrechtlichen Gesichtspunkten, teilweise die Beibringung weiterer relevanter Unterlagen sowie eine Berichterstattung zu Handen der Ad-Hoc-Arbeitsgruppe respektive der GPK.

Ende Oktober 2018 gelangte die GPK im Zusammenhang mit nicht korrekten Abrechnungen von Chefärzten an den Aargauer Kantonsspitälern und im Rahmen ihrer oberaufsichtsrechtlichen Tätigkeit erstmalig an die zuständige Aufsichtsbehörde, den Regierungsrat des Kantons Aargau. Sie forderte von der Aufsicht einerseits Unterlagen und unterbreitete dem Regierungsrat andererseits Fragenkataloge.

Die eingeforderten Unterlagen wurden der Ad-Hoc-Arbeitsgruppe in einer für sie verwertbaren Form Ende Mai 2019 zugestellt, noch nicht alle gestellten Fragen sind zur Zufriedenheit der GPK beantwortet. Für die GPK ist das Geschäft somit noch nicht abgeschlossen.

Sowohl die zuständige Ad-Hoc-Arbeitsgruppe der GPK als auch die Gesamt- resp. Plenarkommission GPK befassen sich in diesem Geschäft ausschliesslich mit oberaufsichtsrechtlichen Fragestellungen. So werden beispielsweise die im Rahmen einer ersten Prüfung aufgeworfenen Fragestellungen datenschutzrechtlicher Natur durch eine weitere Subkommission der GPK bearbeitet.

Die GPK hält fest, dass zweifelsfrei sehr viele Angestellte der Kantonsspitäler täglich eine tadellose, einwandfreie Arbeit leisten und eine gewissenhafte Aufarbeitung der erwähnten vermuteten Vorfälle erscheint als zentral.

Quelle: Kanton Aargau

15.8.2019

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