Revision des Aargauer Spitalgesetzes genehmigt

Die vier dringlichen Änderungen des Spitalgesetzes wurden durch die Mehrheit der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) gutgeheissen. Eine Minderheit verlangt die Streichung der gesetzlichen Regelung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) und strebt bei der Pilotnorm die finanzielle Beteiligung der Krankenkassen an.

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat eine Revision des Spitalgesetzes mit den vier dringendsten Änderungen. Die Kommission GSW begrüsst die Aufhebung der Spitalsteuer und die kostenneutrale Überführung in den maximalen Kantonssteuerfuss im Steuergesetz.

Die Vorteile der intermediären Versorgung in der Psychiatrie wurden allseits anerkannt. Die Spitäler können diese intermediären ambulanten Leistungen allerdings nicht kostendeckend erbringen. Die Kommission GSW diskutierte, ob die gesetzliche Regelung auf weitere nicht kostendeckende Angebote ausgeweitet werden und die Finanzierungslücke vom Kanton geschlossen werden muss. Die neue gesetzliche Regelung wurde schliesslich einstimmig gutgeheissen.

Die Streichung der GWL im Revisionsentwurf des Spitalgesetzes wurde beantragt. Die Mehrheit der Kommission GSW hat sich aber gegen diesen Antrag gestellt und der gesetzlichen Grundlage der GWL und deren Finanzierung zugestimmt.

Nachdem ein Streichungsantrag der Pilotnorm keine Mehrheit in der GSW fand, wurde die finanzielle Beteiligung der Krankenversicherungen an den Kosten für Pilotprojekte gefordert. Die Mehrheit der Fachkommission unterstützt den regierungsrätlichen Antrag.

Die Kommission GSW empfiehlt dem Grossen Rat die Gesetzesänderungen grossmehrheitlich zur Annahme.

Die Vorlage wird noch im Dezember 2019 dieses Jahres im Grossen Rat beraten.

Quelle: Kanton Aargau

7.11.2019

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