Prüfungsfreier Übertritt in die Berufsmaturität im Kanton Aargau

Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) sollen in Zukunft prüfungsfrei in die Berufsmaturität für Erwachsene (BM II) sämtlicher Ausrichtungen eintreten können, wenn sie einen Notenschnitt von 5,0 erreicht haben. Der Regierungsrat hat den Bericht zur Einführung des prüfungsfreien Übertritts zur Anhörung freigegeben. Die Anhörung dauert vom 18. Oktober 2019 bis zum 18. Dezember 2019.

Die zur Anhörung freigegebene Vorlage sieht vor, dass Inhaberinnen und Inhaber eines EFZ prüfungsfrei in die BM II eintreten können, wenn sie einen EFZ-Notenschnitt von 5.0 erreicht haben. Damit nimmt der Regierungsrat ein Anliegen des Grossen Rats auf.

Bewilligung durch den Grossen Rat

Gemäss den Berechnungen des Departements Bildung, Kultur und Sport werden damit im Vergleich zu heute jährlich rund 50 zusätzliche Lernende einen BM II-Lehrgang absolvieren. Die entsprechenden Mehrkosten von rund 650'000 Franken pro Jahr müssen vom Grossen Rat bewilligt werden. Deshalb ist für das Vorhaben eine Anhörung durchzuführen. Stimmt der Grosse Rat dem Vorhaben zu, wird der prüfungsfreie Übertritt in die BM II sämtlicher Ausrichtungen erstmals per Schuljahr 2021/2022 möglich sein.

Potenzial der Fachkräfte ausschöpfen

Im Frühjahr 2019 hat der Regierungsrat eine Motion, die den prüfungsfreien Übertritt in die BM II aller Ausrichtungen ab dem Schuljahr 2020/21 fordert, abgelehnt, sie aber als Postulat entgegengenommen. Der Regierungsrat anerkannte dabei, dass es, insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels, wichtig ist, das Potenzial von Berufslernenden, die den Weg an die Fachhochschulen schaffen können, möglichst gut auszuschöpfen. Er stellte deshalb in Aussicht, die Möglichkeit eines prüfungsfreien Übertritts in die BM II und deren finanzielle Auswirkungen unter Einbezug der betroffenen Schulen zu prüfen.

Heutige Regelung

Die Berufsmaturität für Erwachsene bietet Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses die Möglichkeit, den Berufsmaturitätsabschluss nach beendeter Berufsausbildung nachzuholen und sich damit den prüfungsfreien Zugang zur Fachhochschule zu sichern. Im Kanton Aargau müssen Interessentinnen und Interessenten heute zur Aufnahme in einen BM II-Lehrgang eine Aufnahmeprüfung bestehen. Einzige Ausnahme bildet die BM II, Typ Wirtschaft, bei der ein prüfungsfreier Eintritt mit einem EFZ-Notenschnitt von 4,7 im Lehrberuf Kaufleute EFZ schon seit längerem möglich ist. Diese Regelung soll auch im Fall einer Einführung des prüfungsfreien Übertritts in die BM II der übrigen Ausrichtungen weiterhin gelten.

Quelle: Kanton Aargau

19.10.2019

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