Nun hat Regierungsrat den Steuerfuss der Gemeinde Buchs festgelegt
Der Regierungsrat hat den Steuerfuss der Gemeinde Buchs für das Jahr 2019 auf 108 Prozent festlegt. Die Sicherstellung der gesetzlichen Bestimmungen über das mittelfristige Haushaltgleichgewicht lässt keinen tieferen Wert zu. Die Stimmberechtigen von Buchs hatten zuvor den vom Gemeinderat vorgeschlagenen Steuerfuss zweimal abgelehnt.
Der Regierungsrat hat das vom Einwohnerrat Buchs beschlossene Budget 2019 genehmigt und den Steuerfuss auf 108 Prozent festgelegt. Die Stimmberechtigten von Buchs hatten in den Urnenabstimmungen vom 25. November 2018 und vom 10. Februar 2019 das jeweils vom Einwohnerrat genehmigte Budget 2019 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 108 Prozent abgelehnt.
Gemäss § 88f des Gemeindegesetzes entscheidet der Regierungsrat endgültig über den Voranschlag und den Steuerfuss einer Gemeinde, wenn das zuständige Organ die vom Gemeinderat beziehungsweise Einwohnerrat beantragte Vorlage zweimal zurückweist.
Zu hoher Aufwandüberschuss – zu tiefe Steuererträge
Die Rechnungsabschlüsse der Gemeinde Buchs wiesen von 2015 bis 2017 ununterbrochen einen Aufwandüberschuss aus. Trotz der Steuerfusserhöhung um drei Steuerfussprozente ab 2016 und dem Verzicht auf die Steuerfussreduktion auf 2018 im Zusammenhang mit der Optimierung der Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden sowie einem moderaten Ausgabenwachstum in den Jahren 2014 bis 2018 hat sich die Finanzsituation der Gemeinde weiter verschlechtert. Die Hauptursache für die angespannte Finanzsituation liegt in den zu tiefen Steuererträgen.
Im Voranschlag 2019 resultiert in der Erfolgsrechnung gegenüber dem Voranschlag 2018 eine Zunahme des betrieblichen Aufwands von 1,8 Millionen Franken. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Neuorganisation mit der Kreisschule Aarau-Buchs zurückzuführen. In diesem Zusammenhang wurden Schulliegenschaften vom bisherigen Gemeindeverband wieder in das Eigentum der Gemeinden zurückgenommen und der Kreisschule vermietet. Die daraus resultierenden Mieterträge gleichen den Mehraufwand zwar wieder aus. Trotzdem ist ohne Steuerfusserhöhung kein ausgeglichenes Budget möglich.
Budget mit zwei Korrekturen genehmigt
Der Regierungsrat hat festgestellt, dass der Beschluss des Einwohnerrats Buchs zum Budget und zum Steuerfuss 2019 den gesetzlichen Vorgaben bezüglich einer mittelfristig sichergestellten Ausgabendeckung entsprechen. Er legte den Steuerfuss im Budget 2019 auf 108 Prozent fest und verabschiedete das Budget 2019 unter Berücksichtigung zweier Korrekturen. Der Gemeinderat Buchs hatte vorgängig im Rahmen des rechtlichen Gehörs diesen Beschlüssen zugestimmt.
Die Korrekturen betreffen folgende Punkte
• Das Budget 2019 enthält in der Investitionsrechnung die Ausgaben für den Neu- und Rückbau des Schulhauses Risiacher. Der entsprechende Verpflichtungskredit wird der Stimmbevölkerung am 22. Mai 2019 zur Abstimmung unterbreitet. Gemäss § 87 des Gemeindegesetzes dürfen Investitions- und andere Vorhaben, die an einer späteren Einwohnerratssitzung respektive Volksabstimmung zur Beschlussfassung unterbreitet werden, noch nicht im Budget berücksichtigt werden.
• Die Aufwandpositionen der Kreisschule Aarau-Buchs sind im Budget 2019 auf die betroffenen Funktionen umzugliedern. Die Umgliederung der Aufwendungen hat keine Auswirkungen auf den Gesamtsaldo der Erfolgsrechnung.
Quelle: Kanton Aargau
30.3.2019