Neues Verfahren zur Qualitätskontrolle an der Aargauer Volksschule

Der Regierungsrat hat beschlossen, an den Aargauer Volksschulen ab Schuljahr 2020/21 eine sogenannte kantonale Qualitätskontrolle anstelle der bisherigen externen Schulevaluation einzuführen. In Zukunft wird die kantonale Schulaufsicht im Abstand von jeweils fünf Jahren an jeder Schule mit einem standardisierten, datengestützten Verfahren prüfen, ob diese die definierten Qualitätsansprüche erfüllt und die kantonalen Vorgaben einhält.

Den Anstoss für die Entwicklung eines neuen Verfahrens gab die wiederholte Kürzung der finanziellen Mittel für die externe Schulevaluation durch den Grossen Rat im November 2017, die eine Verlängerung des Evaluationszyklus von heute sechs auf neun Jahre zur Folge gehabt hätte. Zudem wurde im gleichen Zeitraum eine von allen Parteien unterzeichnete Motion eingereicht, die eine Verschlankung des Verfahrens der externen Schulevaluation forderte.

Abgestuftes Verfahren

Ab Schuljahr 2020/21 prüft die im Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) angegliederte kantonale Schulaufsicht alle Schulen im Turnus von fünf Jahren mit einem standardisierten, datengestützten und Kriterien geleiteten Verfahren. Damit erlangt der Kanton Aufschluss darüber, ob die Schulen die definierten Qualitätsansprüche erfüllen und die kantonalen Vorgaben einhalten.

Die erste Stufe des Verfahrens umfasst Online-Befragungen bei den Schülerinnen und Schülern ab der vierten Klasse, den Eltern sowie den Lehrpersonen. Zudem haben die Schulen vorhandene Dokumente wie beispielsweise Stundenpläne und ausgewählte statistische Kennzahlen vorzulegen. Aufgrund der Befragungsergebnisse und der eingereichten Dokumente sowie einem Gespräch mit der Schulführung nimmt die kantonale Schulaufsicht eine Qualitätseinschätzung vor. Aufgrund der Erfahrung aus der heutigen externen Schulevaluation kann davon ausgegangen werden, dass die Beurteilung für rund siebzig Prozent der Schulen positiv ausfallen wird. Für diese wird die Kontrolle damit abgeschlossen sein.

Für Schulen, bei denen Auffälligkeiten festgestellt werden, erfolgt auf einer zweiten Stufe eine vertiefte Prüfung durch die Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz. Diese fasst die Prüfungsergebnisse in einem Bericht zuhanden der Schulaufsicht zusammen. Darauf basierend entscheidet die Schulaufsicht darüber, ob und inwiefern Handlungsbedarf zur Aufarbeitung der festgestellten Defizite besteht. Wenn letzteres der Fall ist, so begleitet die Schulaufsicht in einer dritten Stufe die Schule im Prozess der Defizitaufarbeitung. Nach zwei bis drei Jahren gibt es eine Nachkontrolle als Abschluss.

Start im Schuljahr 2020/21

Mit dem abgestuften Verfahren werden die Forderungen des Grossen Rats nach einem schlankeren Verfahren erfüllt und der Kanton kann den gesetzlichen Auftrag zur Aufsicht und Rechenschaftslegung über die Volksschulen weiterhin erfüllen. Für die Mehrheit der Schulen wird die zeitliche Beanspruchung gegenüber dem heutigen Verfahren der externen Schulevaluation reduziert. Dennoch erhalten sämtliche Schulen damit eine regelmässige Rückmeldung zu ihrer Schul- und Unterrichtsqualität.

Die kantonale Qualitätskontrolle startet gemäss neuem Verfahren ab Schuljahr 2020/21. Für Schulen, die bereits 2020/21 erstmals mit dem neuen Verfahren kontrolliert werden, findet Ende 2019 eine Informationsveranstaltung durch das BKS statt.

Quelle: Kanton Aargau

21.6.2019

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.