Mit zeitgemässem Vertragswerk in eine gemeinsame Zukunft mit Axpo Holding AG
Der NOK-Gründungsvertrag aus dem Jahr 1914 ist nur noch beschränkt umsetzbar. Mit einem zeitgemässen Vertragswerk wollen die Eigentümer (Kantone und Kantonswerke)* die Axpo Holding AG in einem dynamischen Umfeld stärken. Im Kanton Aargau ist zur Ablösung des NOK-Gründungsvertrags eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes nötig. Dazu wird vom 10. Mai bis 12. August 2019 eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
Die frühere Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK) bzw. die heutige Axpo Holding AG (Axpo) hat zusammen mit den Kantonswerken die Nordostschweiz über 100 Jahre sicher und preiswert mit elektrischer Energie versorgt. Damit haben sie eine wichtige Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung in diesem Gebiet geleistet. In den letzten Jahren haben sich die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Axpo wesentlich verändert.
Durch die teilweise Strommarktöffnung seit 2009 ist die historische Aufgabenteilung zwischen der Axpo und den an der Axpo beteiligten Kantonswerken nur noch beschränkt umsetzbar. In einzelnen Geschäftsfeldern stehen sich die Axpo und die einzelnen Kantonswerke gar direkt als Konkurrenten gegenüber. In einem gemeinsamen Projekt der Eigentümer (Kantone und Kantonswerke)* wurde deshalb ein modernes Vertragswerk zur Ablösung des NOK-Gründungsvertrags erarbeitet.
Die Einflussnahme der Kantone auf die Versorgungssicherheit hat sich aufgrund des Stromversorgungsgesetzes aus dem Jahr 2007 (StromVG) verringert. Weil der Strukturwandel in der Branche aber noch nicht abgeschlossen ist, wollen die Kantone zusammen mit den Kantonswerken weiterhin einen Beitrag für die Versorgungssicherheit in der Schweiz leisten. Denn diese ist für Gesellschaft und Wirtschaft von zentraler Bedeutung.
Sie wollen sicherstellen, dass die Mehrheit an den Stromnetzen und an der Wasserkraft in der öffentlichen Hand bleibt. Synergien unter den Kantonswerken und der Axpo sollen besser genutzt werden können. Längerfristig sollen die Aktionäre aber einen Anteil ihrer Aktien verkaufen können.
Aktionärsbindungsvertrag und Eignerstrategie
Der neue Aktionärsbindungsvertrag (ABV) regelt das Verhältnis der Vertragspartner untereinander. Zur Stärkung der Axpo enthält er ein Veräusserungsverbot der Aktien für fünf Jahre. Danach können die Aktionäre einen Teil ihrer Aktien verkaufen. Dabei müssen aber mindestens 51 Prozent der Aktien in den Händen der bisherigen Aktionäre verbleiben.
Vorhandrechte ermöglichen den übrigen Aktionären, die freiwerdenden Anteile zu übernehmen. So können sie zum Beispiel ihre Beteiligung erhöhen, falls sie dies für ihre Versorgungssicherheit als notwendig erachten.
Die neue Eignerstrategie legt die gemeinsamen strategischen Ziele der Aktionäre fest. Insbesondere wird sichergestellt, dass die Stromnetze und die Wasserkraft mehrheitlich direkt oder indirekt im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben. Die Axpo soll auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit in der Schweiz leisten.
Seit 2018 findet zwischen der Axpo und den Kantonen und Kantonswerken ein regelmässiger Austausch über die Geschäftsentwicklung, die Risiken und strategische Projekte statt. So sind die Aktionäre in der Lage, nötigenfalls die gemeinsame Eignerstrategie gezielt an ihre Bedürfnisse anzupassen.
Mit dem klaren Bekenntnis zur Axpo leisten Kantone und Kantonswerke auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in der Schweiz.
Kanton Aargau: Änderung des Energiegesetzes nötig
Die Verwaltungsräte der vier Kantonswerke AEW, EKT, EKZ, und SAK haben der Ablösung des NOK-Gründungsvertrages durch einen ABV und eine Eignerstrategie bereits zugestimmt. Jetzt liegt es an den zuständigen Behörden in den einzelnen Kantonen, ebenfalls über die Ablösung des NOK-Gründungsvertrags zu befinden.
Im Kanton Aargau ist zur Ablösung des NOK-Gründungsvertrags eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes nötig. Dazu wird im Zeitraum vom 10. Mai bis 12. August 2019 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die Beratung des Geschäfts im Grossen Rat findet voraussichtlich im Herbst 2019 statt.
* Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zug und Zürich sowie der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, der AEW Energie AG, der St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG, des Elektrizitätswerks des Kantons Thurgau AG sowie des Elektrizitätswerks des Kantons Schaffhausen AG
Quelle: Kanton Aargau
13.5.2019