Mehr Freiheit und Verantwortung für Aargauer Schulen

Der Regierungsrat hat beschlossen, die heute geltenden antragsbasierten Ressourcierungsabläufe an der Volksschule durch eine Schülerinnen- und Schülerpauschale abzulösen. Er will damit eine Vereinfachung, Vereinheitlichung und Flexibilisierung der Ressourcenstruktur, eine Vergrösserung des pädagogischen Gestaltungsraums der Schulen sowie eine verbesserte Plan- und Steuerbarkeit erreichen. Zudem erwartet der Regierungsrat, dass die neue, pauschalierte Ressourcierung der Volksschule zu einer Reduktion des administrativen Aufwands führt und Anreize für einen ökonomischen Umgang mit den Ressourcen schafft.

Von Juni bis September 2018 wurde eine öffentliche Anhörung zur "Neuen Ressourcierung Volksschule" durchgeführt. Eine breite Öffentlichkeit mit Vertretungen aus Schule, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft nahm daran teil und äusserte sich grossmehrheitlich positiv, so dass der Regierungsrat Ende März 2019 das neue Ressourcierungsmodell mit wenigen Anpassungen beschlossen hat. Die neue Verordnung über die Ressourcierung der Volksschule tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft und wird mit Beginn des Schuljahrs 2020/21 umgesetzt.

Schulen verantwortlich für wirkungsvolles Bildungsangebot

Inskünftig löst jede Schülerin und jeder Schüler eine gewisse Anzahl Ressourcen beziehungsweise bezahlte Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern aus. Die Summe der einzelnen Pauschalen ergibt das Kontingent der lokalen Schule. Mit der Zuweisung des gesamten Ressourcenkontingents an die Schulen, erhalten diese mehr Gestaltungsraum, tragen aber auch mehr Verantwortung: Sie stehen vor der Aufgabe, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen für ein sachgerechtes, wirkungsvolles Bildungsangebot gemäss Schulgesetz zu sorgen.

Die Schulführung zusammen mit den Lehrpersonen ist also gefordert festzulegen, wie sich ihre Schule ab dem Schuljahr 2020/21 bezüglich der Schulorganisation, dem Einsatz der einzelnen Lehrerinnen und Lehrer sowie der Ausgestaltung von Förderangeboten ausrichten will. Im Zentrum stehen dabei immer die Erfüllung der Bildungsrechte aller Schülerinnen und Schüler sowie eine möglichst hohe Wirkung. Als verbindliche Leitplanken gelten wie bisher die bewährte Schulstruktur mit Kindergarten, Primarschule, Real-, Sekundar- und Bezirksschule, der Lehrplan mit den Stundentafeln, verlässliche Anstellungsbedingungen und der Berufsauftrag für die Lehrerinnen und Lehrer und für die Schulleitungen.

Standard- und Zusatzkomponenten

Die künftige Ressourcierung der Aargauer Volksschule basiert auf Schülerinnen- und Schülerpauschalen. Grösstenteils besteht die Pauschale aus einer kantonsweit einheitlichen Standardkomponente. Die Organisation des Regelunterrichts gemäss Stundentafel kann damit abgedeckt werden. Ergänzt wird diese Standardkomponente durch zwei Zusatzkomponenten, welche den durch lokale Rahmenbedingungen ausgelösten Zusatzbedarf aufnehmen. Die Zusatzkomponente 1 berücksichtigt sprachliche und soziale Faktoren wie die Ausländer-, Sozialhilfe- und Erwerbslosenquote der Wohngemeinde einer Schülerin oder eines Schülers. Die Zusatzkomponente 2 gewährleistet, dass auch kleinere Schulen auf Kindergarten- und Primarstufe in der Lage sind, ein sachgerechtes Schulangebot aufrecht zu erhalten.

Bei der Überführung der heutigen Ressourcen steht gesamtkantonal die gleiche Menge Ressourcen zur Verfügung wie bisher. Damit Veränderungen bei der Menge der zur Verfügung stehenden Mittel aufgefangen werden können, ist für Schulen, deren Ressourcen um mehr als sechs Prozent reduziert werden, eine gestaffelte Einführung vorgesehen. Damit sind weiterhin alle Schulen in der Lage, ein wirkungsvolles Schulangebot im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu realisieren.

Unterstützungsangebote während Umsetzung

Die Umsetzung der neuen Ressourcierungsabläufe verändert die strategische Planung an den Schulen nachhaltig. Mit der gleichzeitig ab Schuljahr 2020/21 erfolgenden Einführung des neuen Aargauer Lehrplans sowie der geplanten Umgestaltung der Führungsstrukturen und der Neuausrichtung der Qualitätsüberprüfung stehen der Aargauer Volksschule weitere gewichtige Veränderungen bevor. Voraussetzung zum Gelingen der Vorhaben ist eine sorgfältige Planung und Umsetzung. Um insbesondere die Schulführung aber auch die Lehrerinnen und Lehrer in ihrer Aufgabe zu unterstützen, bietet das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) teilweise in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz nebst verschiedenen Weiterbildungsangeboten zahlreiche weitere Unterstützungsleistungen in den Bereichen Information, Prozessplanung, Schulqualität, Personalführung sowie Coaching an.

Quelle: Kanton Aargau

9.4.2019

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