Kienbergstrasse Wittnau vom 25. November bis 6. Dezember 2019 gesperrt

Die Belagssanierung der Ortsdurchfahrt in Wittnau verläuft nach Bauprogramm. Es sind aber Änderungen in der Verkehrsführung notwendig. So wird der Knotenbereich der Kienbergstrasse ab 25. November 2019 gesperrt. Die Rothenfluhstrasse kann ab Mitte Dezember 2019 wieder geöffnet werden.

Die Bauarbeiten für die Sanierung der gesamten Ortsdurchfahrt von Wittnau sind Ende August 2019 gestartet. Sie schreiten gut voran und entsprechen dem Bauprogramm. Die aufwendigen Werkleitungsarbeiten in der Rothenfluhstrasse konnten abgeschlossen werden. Jetzt folgen noch die Strassenbauarbeiten mit Randabschlüssen und Belag. In der Dorfmitte konnten die Bauarbeiten am Kirchbachdurchlass sowie an den Werkleitungen abgeschlossen werden. In diesem Bereich folgen nun ebenfalls noch die Strassenbauarbeiten.

Termine und Verkehrsführung

Gleichzeitig mit den Strassenbauarbeiten an der Rothenfluhstrasse wird der Belag in der Kienbergstrasse auf einer Länge von rund 140 Metern ersetzt. Aus diesem Grund wird ab Montag, 25. November 2019, bis 6. Dezember 2019 ein kurzes Teilstück der Kienbergstrasse komplett gesperrt. Der Verkehr wird über die alte Kienbergstrasse geführt. Um die Verkehrssicherheit auf der schmalen Strasse zu gewährleisten, kommt eine Lichtsignalanlage zum Einsatz. Die Rothenfluhstrasse zum Wittnauerberg kann dann ab Mitte Dezember 2019 wieder für den Verkehr frei gegeben werden.

Für den Belagseinbau im Einlenkerbereich der Kirchbachstrasse muss die Ein- und Ausfahrt in Hauptstrasse komplett gesperrt werden. Die Sperrung ist am 9. und 10. Dezember 2019 vorgesehen. Bei schlechter Witterung verschiebt sich der Einbau um einzelne Tage. Die Zufahrt zur Kirche und zum Volg wird ab der Kreuzung Hofmatt signalisiert.

Rechtzeitig vor den Festtagen können die ersten beiden grossen Bauetappen abgeschlossen werden.

Die Baustelle wird über die Weihnachtstage und Neujahr bis voraussichtlich 20. Januar 2020 ruhen.

Die Abteilung Tiefbau, die Gemeinde Wittnau und die am Bau Beteiligten bedanken sich für die Geduld und für das Verständnis für die unvermeidlichen Beeinträchtigungen, Wartezeiten und Behinderungen – insbesondere für die teilweise kurzfristigen Sperrungen.

Quelle: Kanton Aargau

21.11.2019

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