Kanton Aargau will Feuerwehr- und Gebäudeversicherungsgesetz ändern

Der Regierungsrat hat den Anhörungsbericht zur Änderung des Feuerwehrgesetzes und des Gebäudeversicherungsgesetzes zur Vernehmlassung freigegeben. Die Anhörung startete am Montag, 25. Februar 2019 und dauert bis zum 27. Mai 2019. Im Vordergrund der Revision steht die administrative Entlastung der Gemeinden.

Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) ist nicht nur eine Versicherung für Gebäude auf dem Kantonsgebiet. Sie erfüllt auch Aufgaben zum Schutz vor Feuer- und Elementarereignissen. Zudem unterstützt sie Gemeinden und Unternehmungen für die Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren, Betriebsfeuerwehren und -löschgruppen nach der Feuerwehrgesetzgebung.

Die Revision verfolgt mehrere Ziele: Die beiden bestehenden Gesetze sollen entsprechend der heutigen Organisationsstruktur der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) mit den Bereichen Prävention beziehungsweise Feuerwehr neu strukturiert und entsprechend angepasst werden. Als eine der Finanzierungsquellen soll der gemäss dem Bundesrecht von den Privatversicherern erhobene "Löschfünfer" neu auf Gesetzesstufe geregelt werden. Gegenüber heute werden keine neuen, weitergehenden finanziellen Verpflichtungen geschaffen. Es handelt sich um eine rein organisationsinterne Anpassung.

Die bereits bestehende Praxis, dass die AGV sämtliche Ausbildungen nach dem Konzept der Feuerwehrkoordination Schweiz durchführt und finanziert, soll gesetzlich verankert werden. Damit wird die aktuelle Situation gesetzlich legitimiert.

Die Beschaffungsprozesse sollen unter Leitung der AGV optimiert und teilweise zentralisiert werden. Den Gemeinden steht es aber frei, die (kostenlosen) Dienstleistungen der AGV zu nutzen. Jedoch sollen sie finanzielle Nachteile in Kauf nehmen müssen, wenn sie subventionsrechtliche Vorgaben nicht einhalten und sich für Sonderlösungen entscheiden.

Am Milizsystem der Feuerwehren wird festgehalten

Mit der Revision im Beschaffungswesen werden weder Sparmassnahmen noch Neu- oder Umorganisationen des Feuerwehrwesens oder der Feuerwehren verfolgt. Am Milizsystem wird festgehalten. Im Vordergrund steht die administrative Entlastung der Gemeinden und die Einsparungen durch Mengeneffekte für die Gemeinden und die AGV.

Quelle: Kanton Aargau

26.2.2019

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