Kanton Aargau sucht interkantonalen Datenaustausch gegen Kriminalität

Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) befürwortet die interkantonale respektive interbehördliche Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalität.

Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit hat anlässlich ihrer Sitzung vom 5. November 2019 den Beitritt zur Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalität einstimmig gutgeheissen. Die Vereinbarung bildet die gesetzliche Grundlage für den Datenaustausch. Ohne diese war ein Austausch von Daten bisher nicht möglich.

Die Vorlage wurde der Kommission bereits im Februar 2019 im Sinne einer Vororientierung vorgestellt. Fragen vor allem in Bezug auf den Datenschutz konnten nach Abklärungen mit der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz (ÖDB) ausgeräumt werden. Anliegen der Kommission SIK konnten aufgrund des frühen Einbezugs der Kommission in das Vernehmlassungsverfahren aufgenommen und in der Vereinbarung berücksichtigt werden.

Die Vereinbarung wurde durch eine Arbeitsgruppe der Kantone des Nordwestschweizer Konkordats erarbeitet. Weil Kriminalität sich nicht an Kantonsgrenzen hält, ist eine Zusammenarbeit in diesem Bereich sinnvoll und erfolgsversprechend. Eine gemeinsame Datenbank und der Betrieb von gemeinsamen Lage- und Analysesystemen ermöglichen das Erstellen von Prognosen für regionale Kriminalitätsräume. Das Potenzial von Analysetools kann nur bei einem interkantonalen Austausch der einzelnen Datenbanken ausgeschöpft werden.

Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald ihr zwei Kantone beigetreten sind. Eine gesamtschweizerische Lösung würde allgemein begrüsst, ist aber aufgrund der föderalistischen Hürden in nächster Zeit nicht zu erwarten.

Die Vorlage wird anfangs Dezember 2019 im Grossen Rat behandelt.

Quelle: Kanton Aargau

7.11.2019

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