Kanton Aargau passt Geldspielgesetz dem Bundesgesetz an

Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS) am 1. Januar 2019 sind die Kantone gehalten, ihre kantonalen und interkantonalen Bestimmungen zum Geldspiel anzupassen. Der Aargauer Regierungsrat hat dafür ein neues kantonales Geldspielgesetz erarbeitet. Mit dessen Inkrafttreten werden das geltende Lotteriegesetz aus dem Jahr 1838 sowie das geltende Spielbetriebsgesetz aus dem Jahr 2000 aufgehoben.

Die Anhörung zum Gesetzesentwurf wurde Anfang 2019 abgeschlossen. Die Anhörungsantworten waren mehrheitlich positiv. Der Regierungsrat unterbreitet das überarbeitete Gesetz nun dem Grossen Rat zur Beratung.

Inhalte und Veränderungen mit dem neuen Gesetz

Der Regierungsrat schlägt vor, Geldspiele grundsätzlich auch künftig im Aargau zuzulassen. Erträge aus der im BGS neu geschaffenen Kategorie der Grossspiele, welche automatisierte, interkantonale oder online durchgeführte Spiele umfasst, sollen auch weiterhin in einen Lotteriefonds und einen Sportfonds zur Finanzierung von gemeinnützigen Vorhaben fliessen. Überdies soll mit der derzeit laufenden Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes aufgrund der Bundesvorgaben festgelegt werden, dass Gewinne bis zum Betrag von 1 Million Franken aus der Teilnahme an Grossspielen und aus der Online-Teilnahme an Spielbankenspielen steuerfrei werden. Das BGS sieht zudem vor, dass die Veranstaltungsbewilligung für Grossspiele und damit auch die Bewilligung von Geschicklichkeitsspielautomaten vom Kanton auf die interkantonale Vollzugsbehörde übergehen.

In die Kategorie der Kleinspiele fallen Kleinlotterien, Lottos, Tombolas, lokale Sportwetten sowie neu kleine Pokerturniere, die nicht automatisiert, nicht interkantonal oder nicht online sind. Veranstaltende von Kleinspielen sollen den Reingewinn wie bisher zu ihren Zwecken verwenden können. Ebenso sind die Gewinne aus den Kleinspielen neu generell steuerfrei.

Themen aus der Anhörung

Die Vorlage fand in der Anhörung breite Zustimmung. Die wenigen ablehnenden Stellungnahmen fordern im Wesentlichen verstärkte Massnahmen zur Suchtprävention. Ebenso wird eine Einschränkung der neu vorgeschlagenen kleinen Pokerturniere verlangt. Dieser Forderung ist der Regierungsrat mit einem Zusatzartikel insofern nachgekommen, als Kleinspiele eingeschränkt oder mit Auflagen versehen werden können.

Quelle: Kanton Aargau

30.5.2019

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