Kanton Aargau bekennt sich zum unterirdischen Gütertransport Cargo Sous Terrain

Der Kanton Aargau begrüsst den auf privater Basis finanzierten unterirdischen Gütertransport in der Schweiz gemäss dem Konzept von Cargo Sous Terrain (CST). In Bezug auf die Auswirkungen auf Raum und Verkehr genügen die Grundlagen allerdings noch nicht, um das Vorhaben in der kantonalen Verkehrsplanung zu integrieren. Der Kanton vermisst zudem ein klares Bekenntnis des Bundesrates zu CST und fordert, dass der Bund für die unterirdische Infrastruktur analog zum Eisenbahngesetz eine Konzession erteilt. Das schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport.

Der Regierungsrat hat in seiner letzten Sitzung die Stellungnahme des Kantons Aargau im Rahmen der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport verabschiedet. Der Kanton unterstützt das auf privater Basis finanzierte Konzept von Cargo Sous Terrain (CST) grundsätzlich. Angesichts der heute bereits stark ausgelasteten Verkehrsinfrastruktur auf Schiene und Strasse sieht der Kanton in der Vision einer unterirdischen Gütertransportlogistik eine Chance für einen Beitrag zur Bewältigung der künftigen Güterverkehrsströme.

Das innovative Vorhaben hätte zudem eine grosse Strahlkraft und könnte den Technikstandort Schweiz und die Standortattraktivität des Kantons Aargau stärken. Der Kanton Aargau ist denn auch bereit, den Dialog mit der privaten Trägerschaft von CST und dem Bund weiterzuführen.

In Bezug auf die raumrelevanten Auswirkungen liegen allerdings noch keine ausreichenden Grundlagen vor, um das Vorhaben räumlich abzustimmen und in der kantonalen Verkehrsplanung zu integrieren. So ist beispielsweise noch nicht klar, welche Entlastungswirkung auf dem vorhandenen Strassennetz und bezüglich der zusätzlichen Belastung im Umfeld der Hubstandorte zu erwarten ist oder wie die Feinverteilung der Güter in den Städten umgesetzt werden soll.

Commitment des Bundes für Investitionssicherheit

Der Regierungsrat hält weiter fest, dass eine Infrastruktur mit nationaler Ausdehnung im Endausbau zwingend ein einziges, bundesrechtliches Bewilligungsverfahren voraussetzt. Im föderalistischen Umfeld wäre ein Vorhaben gestützt auf kantonale Bewilligungen kaum realisierbar. Dies gilt auch für die kantonsübergreifende Planung, die sich nicht auf verschiedene Kantone mit unterschiedlichen Verfahren delegieren lässt.

Der Kanton Aargau ist dezidiert der Meinung, dass die Zuständigkeiten für das Bewilligungsverfahren und die Planung untrennbar verbunden sind. Der Bund muss hier mehr als nur eine formell koordinierende Aufgabe zwischen den Kantonen wahrnehmen. Der Regierungsrat erwartet ein klares Bekenntnis des Bundes zu diesem Vorhaben von nationaler Bedeutung, was auch die Investitionssicherheit für die privaten Projektinitianten stärken würde.

Den Entscheid des Bundes, für Planung, Bau und Betrieb von unterirdischen Güteranlagen keine öffentlichen Gelder zur Verfügung zu stellen und sich darauf zu beschränken, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, wird vom Kanton unterstützt. CST ist ein privatwirtschaftliches Projekt, entsprechend dürfen auch die finanziellen Risiken bei einem Scheitern nicht auf die öffentliche Hand beziehungsweise die Steuerzahlenden abgewälzt werden. Der Kanton fordert zudem, dass der Bund für CST analog zum Eisenbahngesetz eine Infrastrukturkonzession erteilt.

Darin könnten auch zentrale Elemente wie etwa der diskriminierungsfreie Zugang sowie die Frage von Heimfall und Rückbau auf einfache Weise geregelt werden. Wird der Betrieb der Anlagen definitiv eingestellt, so sind diese auf Kosten des Eigentümers zu entfernen, sofern die betroffenen Kantone oder der Bund nicht zu einer Übernahme der Anlage oder Bestandteilen davon bereit sind.

Quelle: Kanton Aargau

7.7.2019

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.