Hochwasserschutz Wigger wird durch Interessenkonflikte eingebremst

Das vom Grossen Rat 2017 beschlossene Hochwasserschutzprojekt an der Wigger ist blockiert. Der Grund dafür ist die komplexe Situation rund um das Aeschwuhr, welches Wasser in den Aarburger Mühletych leitet, um es dort energetisch zu nutzen. In einer Mediation mit allen Beteiligten konnten zwar einige Fragen und Interessenkonflikte geklärt werden. Es wurde jedoch keine Lösung gefunden, zu der alle Parteien zustimmen konnten. In der anschliessenden öffentlichen Auflage des Hochwasserschutzprojekts sind verschiedene Einwendungen eingegangen, die gegenwärtig zwischen dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und den Einwendenden verhandelt werden und zu Verzögerungen führen.

Anfang November 2017 hat der Grosse Rat das Hochwasserschutzprojekt an der Wigger und den entsprechenden Gesamtkredit in der Höhe von 12,6 Millionen Franken beschlossen. Das übergeordnete Ziel des Hochwasserschutzes in Zofingen und Strengelbach ist, das Siedlungsgebiet gegen ein 100-jährliches Hochwasser zu schützen. Dazu soll die Abflusskapazität des bestehenden Wigger-Flussbetts in der Region Zofingen erhöht werden.

Die im Projekt vorgesehenen Massnahmen bestehen aus einer Kombination von Ufererhöhungen, lokalen Gerinneaufweitungen und Sohlenabsenkungen. Durch die Verbreiterung des Gewässerraums erhält der Fluss wenigstens abschnittsweise wieder die Möglichkeit, seinen Lauf und die Ufer selbst zu gestalten, was in der Folge zu einer verbesserten Struktur- und Strömungsvielfalt mit neuen Lebensräumen für Fische und andere Wasserlebewesen führt. Neben der ökologischen Aufwertung soll auch die Naherholungsfunktion der Wigger verbessert werden.

Besonderheit: Aeschwuhr

Eine Besonderheit ist das inzwischen über 90-jährige, baufällige Aeschwuhr, welches Wasser in den Aarburger Mühletych leitet, um es dort energetisch zu nutzen respektive in früheren Zeiten auch die angrenzenden Matten zu wässern. Die Wässermattenbesitzer und die Kraftwerkseigentümer sind in der Aeschwuhrgenossenschaft zusammengeschlossen, die auch die Eigentümerin von Wehr und Kanal ist. Die Grundlagen dieser Rechte gehen auf Spruch-Briefe und Verträge aus der Zeit vor der Kantonsgründung zurück.

Um die komplexe Situation rund um das Aeschwuhr zu deblockieren, hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) eine Mediation mit den Beteiligten durchgeführt, die einige Fragen und Interessenkonflikte klären konnte. Es wurde aber keine Lösung gefunden, zu der alle beteiligten Parteien zustimmen konnten. In der anschliessenden öffentlichen Auflage des Hochwasserschutzprojekts sind verschiedene Einwendungen eingegangen, welche gegenwärtig zwischen BVU und Einwendenden verhandelt werden.

Die Einwendungen verfolgen teilweise diametral entgegengesetzte Stossrichtungen. Diese verdeutlichen die Komplexität des Projekts und führen zu Verzögerungen. So werden die Einstellung der Wasserkraftnutzung und die Gewährleistung der Fischwanderung gefordert ebenso wie die Garantie für eine ausreichende Wassermenge für die Nutzung der Wasserkraft.

Restwasserbericht als Entscheidgrundlage

Als Grundlage für eine wissensbasierte Entscheidungsfindung hat das BVU einen sogenannten Restwasserbericht in Auftrag gegeben. Ebenso hat der Regierungsrat im Frühjahr 2019 eine Sanierungsverfügung zur Wiederherstellung der Hochwassersicherheit des Aeschwuhr (Tych) zuhanden der Aeschwuhrgenossenschaft ausgestellt, welche die Einreichung eines bewilligungsfähigen Sanierungsprojektes binnen sechs Monaten verlangt.

Der konsolidierte Restwasserbericht wird im Herbst 2019 vorliegen und als unabhängige Grundlage für den Entscheid des künftigen Wasserteilers zwischen Wigger und Aeschwuhr dienen. Auf dieser Grundlage wird das BVU die Einwendungen – sofern sie nicht bereits erledigt sind – beurteilen und die nächsten Schritte, gemeinsam mit den Behörden der beteiligten Gemeinden, in Angriff nehmen.

Quelle: Kanton Aargau

31.8.2019

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