Grundpfandrecht und Krankenkassenprämienabzüge im Fokus der Teilrevision Aargauer Steuergesetz

Der Grosse Rat hat dem Gesetzesentwurf zur Teilrevision des Steuergesetzes in der ersten Beratung mit 123 zu 0 Stimmen zugestimmt. Für die zweite Beratung befasste sich der Regierungsrat mit Prüfungsaufträgen zum gesetzlichen Grundpfandrecht und der Erhöhung des Pauschalabzugs für Krankenkassenprämien.

Die Teilrevision des Steuergesetzes umfasst verschiedene Anpassungen an neues zwingendes Bundesrecht. Der Prüfungsauftrag, ob bezüglich des gesetzlichen Grundpfandrechts eine gleichwertige, alternative Lösung möglich wäre, wurde mit Beizug eines externen Gutachters vertieft untersucht.

Das Gutachten kommt zum Schluss, dass zur Sicherung von Steuern auf Liegenschaftsverkäufen allein das gesetzliche Grundpfandrecht, wie das in den anderen Kantonen auch vorgesehen ist, in Frage kommt. Dieses sieht auch nach Analyse der Regelungen in den anderen Kantonen ein möglichst einfaches Verfahren für die Käuferschaft vor – dies bei verhältnismässig geringem administrativen Aufwand.

Erhöhung Pauschalabzug Krankenkassenprämien: Hohe Mindereinnahmen für Kanton und Gemeinden

Der zweite Prüfauftrag betrifft eine allfällige Erhöhung der Pauschale für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen, wobei die Krankenkassenprämien im Fokus stehen. Der Grosse Rat hat diese Thematik erst am Ende der ersten Beratung aufgegriffen. Eine allfällige Erhöhung müsste im ordentlichen Rechtsetzungsverfahren beschlossen werden, das heisst inklusive eines Anhörungsverfahrens und mit zweimaliger Beratung im Grossen Rat.

Dazu Finanzdirektor Markus Dieth: "Insbesondere für die Gemeinden ergäben sich schwerwiegende Konsequenzen, indem ohne Anhörung bereits ab dem Jahre 2020 massive, notabene nicht budgetierte Steuermindereinnahmen in der Grössenordnung von rund 40 Millionen Franken anfallen würden. Der Regierungsrat verweist deshalb auf den ordentlichen Gesetzgebungsprozess."

Zur Erfüllung des Prüfauftrags zeigt der Regierungsrat dennoch wie gefordert einen möglichen Gesetzestext auf. Für Verheiratete würde der Pauschalbetrag von 4'000 Franken auf 6'000 Franken und für Alleinstehende von 2'000 Franken auf 3'000 Franken erhöht. Dies hätte Mindereinnahmen von rund 46 Millionen Franken für den Kanton und 42 Millionen Franken für die Gemeinden zur Folge.

Die Kommissionsberatungen finden im Oktober statt. Die Schlussberatung im Grossen Rat ist im November 2019 und die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2020 geplant.

Quelle: Kanton Aargau

5.10.2019

Bulletin zur Regierungsratssitzung

Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule

Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule für die zweite Beratung im Grossen Rat verabschiedet. Mit der Anpassung der Verfassung des Kantons Aargau und des Schulgesetzes soll auf kommunaler Ebene ab 2022 eine neue Führungsstruktur ohne Schulpflege umgesetzt und der Gemeinderat oberstes politisches Führungsgremium der Schule werden.

Der Grosse Rat hat das Geschäft im Juni 2019 in erster Beratung mit 99 zu 16 (Kantonsverfassung) beziehungsweise 99 zu 17 Stimmen (Schulgesetz) gutgeheissen. Die Vorlage entspricht mit Ergänzungen zur Delegationsoption des Gemeinderats derjenigen der ersten Beratung.

Die zweite Beratung im Grossen Rat ist im 4. Quartal 2019 vorgesehen, die Volksabstimmung am 17. Mai 2020. Die neuen Rechtsgrundlagen sollen per 1. Januar 2022 in Kraft treten.

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