Grundlegende Anpassungen im Kaminfegerwesen im Kanton Aargau

Der Regierungsrat hat den Anhörungsbericht zur Änderung des Gesetzes über den vorbeugenden Brandschutz (Brandschutzgesetz) zur Anhörung freigegeben. Die Anhörungsfrist dauert von heute 17. Mai 2019 bis zum 31. August 2019.

Den ursprünglichen Anlass für das Vorhaben bildet eine Motion der FDP-Fraktion des Grossen Rates vom 30. August 2016, mit der verlangt wurde, das Kaminfegerwesen zu liberalisieren. Hauseigentümerinnen und -eigentümern müsse die Freiheit gewährt werden, ihre Kaminfegerperson selbst zu wählen.

Im Kanton Aargau ist das Kaminfegerwesen heute auf kommunaler Ebene monopolisiert. Konkret heisst das, dass eine konzessionierte Kaminfegermeisterin oder ein konzessionierter Kaminfegermeister das ausschliessliche Recht hat, auf dem Gemeindegebiet Kaminfegerarbeiten zu einem festen Tarif auszuführen. Die Motion wurde vom Regierungsrat am 30. November 2016 entgegengenommen und vom Grossen Rat am 21. März 2017 überwiesen.

Liberalisierung des Kaminfegerwesens und verstärkte Eigenverantwortung im Brandschutz

Der vorliegende Revisionsvorschlag nimmt diese Anliegen vollumfänglich auf und will die Organisation und Überwachung des Kaminfegerdienstes durch die Gemeinden sowie damit verbunden die Gebietsmonopole und den kantonalen Höchsttarif aufheben. Stattdessen sollen Personen mit Meisterdiplom oder gleichwertiger Ausbildung nach Anmeldung bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) in eine Liste der zugelassenen Kaminfegerpersonen eingetragen werden und dann berechtigt sein, ihren Beruf auf dem gesamten Kantonsgebiet auszuüben.

Die Liberalisierung des Kaminfegerwesens berücksichtigt insbesondere den Umstand, dass sich die Anforderungen in den letzten Jahrzehnten verändert haben. Der stetige Fortschritt im Bereich der Sicherheitstechnik hat dazu geführt, dass Feuerungsanlagen heute in aller Regel standardisiert sind und weit höhere sicherheitstechnische Anforderungen als noch vor 20 bis 30 Jahren erfüllen. Zudem soll entsprechend den schweizweit geltenden Brandschutzvorschriften der Vereinigung der Kantonalen Feuerversicherungen (VKF) der Eigenverantwortung der Anlageneigentümerinnen und -eigentümer künftig mehr Raum gewährt werden. Vor diesem Hintergrund haben zahlreiche Kantone das Kaminfegermonopol bereits aufgehoben.

Die Revision vereinigt mehrere Gegenstände und Ziele

Da die Liberalisierung des Kaminfegerwesens Auswirkungen auf verschiedene Aufgaben der Gemeinden und der AGV hat, werden weitere Themen berücksichtigt, die nun ebenfalls Gegenstand des vorliegenden Revisionsvorschlags sind. Es sind dies insbesondere:

die Übertragung der Kompetenz zur Anordnung von kantonalen und regionalen Feuerverboten auf das für den Bevölkerungs- und Zivilschutz zuständige Departement für Gesundheit und Soziales (DGS) als Antwort auf eine durch den heissen und trockenen Sommer 2018 aufgeworfene Frage

die Durchführung feuerpolizeilicher Abnahmekontrollen an neuen Bauten und Anlagen

die Durchführung periodischer feuerpolizeilicher Kontrollen an Bauten (sogenannte "Feuerschau")

die Übertragung der Kompetenz zum Erlass des Gebührentarifs für kantonale Brandschutzaufgaben vom Regierungsrat auf die AGV

die Festlegung eines Strafrahmens für Verstösse gegen Brandschutzvorschriften

Quelle: Kanton Aargau

20.5.2019

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.