Grossrätliche Kommission zufrieden mit der Aargauischen Kantonalbank

Obwohl die Aargauische Kantonalbank 2018 wiederum ein sehr gutes Ergebnis erzielen konnte, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine deutlich kleinere Ausschüttung von 60 Millionen Franken. Im Jahr 2018 konnten aufgrund des guten Resultats aus dem Geschäftsjahr 2017 96 Millionen Franken ausgeschüttet werden.

Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) genehmigte an ihrer Sitzung vom 6. Juni 2019 alle drei Anträge des Regierungsrats einstimmig: Die Gewinnablieferung wird auf 60 Millionen Franken festgelegt, der Jahresbericht und die Jahresrechnung 2018 werden genehmigt und den Mitgliedern des Bankrats wird Entlastung erteilt.

Deutlich tiefere Ausschüttung an den Kanton

Die deutlich tiefere Ausschüttung trotz des guten Ergebnisses ist darauf zurückzuführen, dass die AKB ihre Eigenkapitalausstattung im Hinblick auf neue Anforderungen des weltweit geltenden Reformpakets ''Basel III final'' und des schweizerischen Bankenregulators FINMA stärken will. Zu diesem Zweck werden 39 Millionen Franken aus dem diesjährigen Gewinn von 144,2 Millionen Franken in die freiwillige Gewinnreserve gelegt.

Für die nächsten drei Jahre werden mit freiwilligen Einlagen von je 27 Millionen Franken gerechnet. Sollten diese Mittel dereinst nicht benötigt werden, können sie mittels einer Sonderausschüttung an den Kanton ausbezahlt werden. Die Kommission steht dieser, vor allem im Vergleich mit dem Budget deutlich verminderten Ausschüttung nicht unkritisch gegenüber, da befürchtet wird, dass der gegenüber dem Budget geringere Betrag an anderer Stelle eingespart werden muss.

Der Regierungsrat wird 33 Millionen Franken aus der Gewinnausschüttung in die ordentliche Rechnung legen, die restlichen 27 Millionen Franken gehen in die Spezialfinanzierung Sonderlasten.

Die Kommission verdankt der AKB-Leitung und allen Mitarbeitenden die geleistete Arbeit und das gute Ergebnis. Sie nimmt wohlwollend zur Kenntnis, dass der letztjährige Wechsel in der Direktion für die Bank keine Spuren hinterlassen hat.

Zu Themen wie Entwicklung des Immobiliensektors mit steigenden Leerwohnungsbeständen, Digitalisierung, Personalrekrutierung oder Risikoengagement bei zunehmendem Wettbewerb stellte die Kommission auch kritische Fragen.

Die Vorlage wird Ende Juni 2019 im Grossen Rat beraten.

Quelle: Kanton Aargau

12.6.2019

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.