Gleichberechtigter Hochschulzugang auch für Aargauer Studenten

Mit der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) regeln die Kantone und das Fürstentum Liechtenstein den gleichberechtigten interkantonalen Zugang ihrer Studentinnen und Studenten zu den kantonalen universitären Hochschulen sowie die Abgeltung der Kantone an die Universitäts-Trägerkantone. Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat die heute gültige IUV aus dem Jahr 1997 totalrevidiert. Im Aargau entscheidet der Grosse Rat über den Beitritt.

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hat Ende Juni 2019 die totalrevidierte IUV 2019 verabschiedet. Nun sind die Kantone eingeladen, die Vereinbarung zu ratifizieren. Im Kanton Aargau ist dazu ein Grossratsbeschluss notwendig. Der Regierungsrat hat dem Parlament die entsprechende Botschaft überwiesen.

Wanderungsverluste betreffen alle Nicht-Universitätskantone

Auslöser für die Revision der IUV aus dem Jahr 1997 waren in erster Linie die Rabatte, welche die Universitätskantone insgesamt sechs Kantonen für ihre hohen Wanderungsverluste – keine Rückkehr in den Heimatkanton nach Abschluss des Studiums – gewähren. Die aktuellen Wanderungsstatistiken des Bundesamts für Statistik (BfS) belegen jedoch, dass andere, heute nicht begünstigte Kantone von höheren Wanderungsverlusten betroffen sind als die sechs im Vereinbarungstext der IUV 1997 namentlich festgelegten Kantone. Zudem verzeichnen heute mit Ausnahme von fünf Universitätskantonen alle Kantone Wanderungsverluste.

Anpassungen führen zu Entlastung für Kanton Aargau

Die von der EDK verabschiedeten Anpassungen der IUV 2019 gegenüber der IUV 1997 betreffen vor allem folgende Punkte:

• Wechsel vom politisch ausgehandelten Tarifsystem zu einem Ist-Kostenmodell

• Wechsel von Rabatten für Wanderungsverluste (für sechs Kantone) zu Abzügen für Standortvorteile eines Universitätsstandorts (für alle Kantone)

• Schaffung einer Konferenz der Vereinbarungskantone

Die Änderungen führen zu einer gesamtschweizerischen Reduktion des Beitragsvolumens von 2,9 Prozent, gemessen an den Daten für die Jahre 2016 und 2017. Für den Kanton Aargau resultiert in derselben Betrachtungsperiode bei einem Zahlungsvolumen von 74 Millionen Franken eine Reduktion um 4 Prozent beziehungsweise 3,1 Millionen Franken.

Regierungsrat unterstützt ausgehandelte Vereinbarung

Der Aargauer Regierungsrat würdigt die zur Ratifizierung vorliegende Vereinbarung als zweckmässigen Kompromiss. Er hält den Wechsel von den politisch festgelegten Tarifen zu Beiträgen auf Grundlage einer Ist-Kostenentwicklung für angezeigt. Aus Sicht des Regierungsrats erzielen die Universitätskantone als Standort einer universitären Hochschule einen erheblichen volkswirtschaftlichen Nutzen. Deshalb hält er die vorgesehenen Rabatte und der Verzicht auf die Beteiligung an den Infrastrukturkosten für gerechtfertigt. Ein Nicht-Beitritt zur IUV 2019 würde Aargauer Studentinnen und Studenten von einem Studium an den kantonalen universitären Hochschulen ausschliessen.

Gleichberechtigter Hochschulzugang für alle

Studentinnen und Studenten aus allen Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein haben in der Schweiz einen gleichberechtigten Zugang zu allen universitären Hochschulen. Möglich gemacht wird dies durch die Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) vom 20. Februar 1997, der alle Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein beigetreten sind. Über die IUV kaufen die Kantone Leistungen ein: Der Herkunftskanton bezahlt für seine Studentinnen und Studenten an ausserkantonalen Universitäten jedes Jahr einen Beitrag, der in der IUV festgelegt ist. Der Herkunftskanton leistet damit einen Beitrag in der Höhe von rund drei Viertel an die Ausbildungskosten seiner Kantonsangehörigen. Im Gegenzug haben diese an der Universität die gleiche Rechtsstellung wie alle anderen. Diese Regelung geht von der Überlegung aus, dass der Herkunftskanton die Erstausbildung gewährleisten muss. Kann er diese Pflicht nicht mit einer eigenen universitären Hochschule erfüllen, so muss er den Standortkanton für diese Leistung entschädigen.

Quelle: Kanton Aargau

23.11.2019

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