Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen stabil mit steigenden Unterdeckungen

System trotz schwachem Anlagejahr und steigenden Unterdeckungen stabil, aber reformbedürftig – Substanzielle, aber rückläufige Umverteilung zulasten aktiver Versicherter – Anhaltender Konzentrationsprozess Die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen waren aufgrund des tiefen Zinsniveaus vergleichbaren Risiken wie in den Vorjahren ausgesetzt. Der Konzentrationsprozess in der beruflichen Vorsorge hält an.

Die schlechte Aktienperformance vor allem gegen Ende 2018 führte zu einer gesamthaft negativen durchschnittlichen Netto-Vermögensrendite von -2.8% (gegenüber +7.7% im Vorjahr). Entsprechend reduzierten sich die ausgewiesenen Deckungsgrade im Durchschnitt auf 106.4% (gegenüber 112.2% im Vorjahr). Der Anteil der Unterdeckungen hat sich deutlich auf 13.6% erhöht (gegenüber 1.2% im Vorjahr). Trotz weiteren Senkungen der Umwandlungssätze bleiben die durchschnittlichen künftigen Zinsversprechen mit 2.69% über dem durchschnittlichen technischen Zinssatz von 2.10%.

Die jährliche Umverteilung von aktiven Versicherten und Arbeitgebern zu Rentenbezügern setzt sich trotz rückläufiger Entwicklung fort und bleibt mit 0.6% der gesamten Vorsorgekapitalien resp. aktuell rund 5.1 Milliarden Franken substanziell.

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat im Rahmen der Vorstellung ihres siebten Tätigkeitsberichtes wiederum die aktuellen Zahlen zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen präsentiert. Die für die ganze Schweiz einheitliche und risikoorientierte Früherhebung ermöglicht eine aktuelle Gesamtsicht über die finanzielle Lage des Systems der beruflichen Vorsorge mit Stichtag 31. Dezember 2018. Die Erhebung wird in enger Koordination mit den regionalen und kantonalen BVG-Aufsichtsbehörden durchgeführt. Bis Mitte April 2019 haben 96% (gegenüber 95% im Vorjahr) der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen mit einer Bilanzsumme von 978 Milliarden Franken (Vorjahr: 988 Milliarden Franken) den Fragebogen der OAK BV ausgefüllt.

Aktuelle Lage

Das Schweizer Zinsniveau bleibt sehr tief, und es zeichnet sich zumindest kurzfristig keine Erhöhung ab. Das obligatorische BVG-Altersguthaben gemäss Art. 15 BVG war im Berichtsjahr mit mindestens 1.00% (wie im Vorjahr) zu verzinsen. Im Durchschnitt betrug die Verzinsung der Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten 1.46% bei den Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung (gegenüber 2.09% im Vorjahr) sowie 1.62% bei den Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie (gegenüber 2.64% im Vorjahr).

Die durchschnittliche erwirtschaftete Netto-Vermögensrendite der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung betrug im Jahr 2018 -2.8% (gegenüber 7.7% im Vorjahr) und bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie -2.6% (Vorjahr: 8.2%). Die bei den meisten Vorsorgeeinrichtungen im negativen Bereich liegenden Renditen reduzierten die individuell ausgewiesenen Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung im Durchschnitt von 112.2% Ende Vorjahr auf neu 106.4% und bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie von 82.6% Ende Vorjahr auf neu 77.7%. Die Deckungssituation hat sich damit deutlich verschlechtert.

Der Anteil der Unterdeckungen hat sich per Ende 2018 mit einem Wert von 13.6% (Vorjahr: 1.2%) für Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherung markant erhöht. Der entsprechende Anteil bei den Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie betrug per Ende 2018 93.6% (Vorjahr: 84.6%).

Umverteilung zulasten aktiver Versicherter bleibt substanziell, ist aber rückläufig

Die den zukünftigen Altersleistungen zu Grunde liegenden Zinsversprechen fallen im Durchschnitt konstant höher aus als die für die Bewertung der Verpflichtungen von den Vorsorgeeinrichtungen verwendeten technischen Zinssätze. Die Umverteilung von den aktiven Versicherten hin zu den Rentnern bleibt somit nach wie vor bestehen. Sie hat im Jahr 2018 zwar aufgrund der weniger starken Senkung der technischen Zinssätze, d.h. der geringeren Aufwendungen für die Nachfinanzierung der laufenden Renten abgenommen, bleibt aber mit jährlichen 0.6% der gesamten Vorsorgekapitalien resp. rund 5.1 Milliarden Franken nach wie vor substanziell.

Ausblick

In den letzten zehn Jahren haben die Vorsorgeeinrichtungen überdurchschnittlich oft von guten bis sehr guten Anlageerträgen profitiert. Dennoch sind die Wertschwankungsreserven im Durchschnitt nicht voll, sondern nur zu 36% geäufnet (Vorjahr: 68%). Ein bedeutender Teil der Erträge wurde für die vorsichtigere Bewertung der Rentenverpflichtungen verwendet. Auf der Leistungsseite reduzierten die in den letzten Jahren beschlossenen Senkungen der Umwandlungssätze die zukünftig notwendigen Renditen und stärkten so die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen.

Gleichzeitig sank das zukünftige Rentenniveau in den letzten vier Jahren um durchschnittlich rund 11%. Diese Reduktionen des Leistungsniveaus wurden oft nicht vollständig ausgeglichen; die Versicherten mussten respektive müssen diese teilweise selbst ausgleichen, durch höhere Beiträge oder mehr Beitragsjahre, oder sich auf das tiefere Leistungsniveau einstellen.

Mittelfristig muss von relativ tiefen Renditeerwartungen ausgegangen und auch mit Rückschlägen wie im Jahr 2018 gerechnet werden. Gefordert sind damit die paritätischen Organe: Sie müssen die finanziellen Chancen und Risiken ihrer Vorsorgeeinrichtung realistisch beurteilen und die notwendigen Beschlüsse treffen. Die Politik bleibt jedoch in der Pflicht, innerhalb nützlicher Frist für versicherungstechnisch korrekte regulatorische Vorgaben – insbesondere einen realistischen BVG-Mindestumwandlungssatz– zu sorgen. Die Vorsorgeeinrichtungen, insbesondere jene mit Leistungen nahe am BVGObligatorium, haben ansonsten keine Möglichkeit, ihre Verpflichtungen fair und unter Eingehen vernünftiger Risiken zu finanzieren.

Konzentrationsprozess und regulatorischer Handlungsbedarf

Der politische Reformstau darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch im BVG-System mit seinen regionalen und kantonalen Direktaufsichtsbehörden sowie der nationalen Oberaufsicht der OAK BV weitergehende Anpassungen von Nöten sind, soll der Gesetzesauftrag adäquat erfüllt werden. Dabei gilt es einerseits dem fortschreitenden Strukturwandel der Branche vermehrt gerecht zu werden, anderseits darf nichts unterlassen werden, um die Qualitätssicherung bei den involvierten Akteuren der beruflichen Vorsorge weiter voranzutreiben.

Das Aufsichtssystem hat der Grösse der beruflichen Vorsorge – mit Kapitalien von derzeit rund 1’000 Milliarden Franken – sowie der gestiegenen Komplexität der Vorsorgeeinrichtungen Rechnung zu tragen. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Aufsicht über die im Rahmen des Konzentrationsprozesses stark gewachsenen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen zu legen, deren Strukturen so unterschiedlich sind, dass gewisse mit komplexen Versicherungsgesellschaften vergleichbar sind.

Quelle: Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge

15.5.2019

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV ist eine unabhängige Behördenkommission. Sie wird vollständig über Abgaben und Gebühren finanziert. Für die Direktaufsicht der Vorsorgeeinrichtungen sind die insgesamt acht kantonalen / regionalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Einrichtung zuständig. Deren Oberaufsicht durch die OAK BV erfolgt ausserhalb der zentralen Bundesverwaltung und unabhängig von Weisungen des Parlamentes und des Bundesrates. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden hingegen die Anlagestiftungen sowie der Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung. Zudem ist die OAK BV Zulassungsbehörde für die Experten für berufliche Vorsorge und die Vermögensverwalter in der beruflichen Vorsorge.

Mit Blick auf das Ziel, die finanziellen Interessen der Versicherten verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet wahrzunehmen, operiert die OAK BV auf der Basis einer einheitlichen und risikoorientierten Aufsicht. Mit ihren in einen volkswirtschaftlichen und langfristig ausgerichteten Kontext eingebetteten Massnahmen und Entscheiden will die Behörde in erster Linie zu einer konsequenten Verbesserung der Systemsicherheit sowie von Rechtssicherheit und Qualitätssicherung beitragen.

Zur Sicherung der Systemstabilität und damit der Vorsorgegelder der Versicherten ist eine Stärkung der risikoorientierten Führung der Vorsorgeeinrichtungen, aber auch der Aufsichtstätigkeit anzustreben. Das Gesetz stellt hier der OAK BV das Instrument der Weisung zur Verfügung. So kann die OAK BV Weisungen für die Tätigkeit der Experten für berufliche Vorsorge, der Revisionsstellen sowie für die Aufsicht erlassen.

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.