Digitale Steuererklärung für Aargauer Unternehmen ab 2021

Stimmt der Grosse Rat dem Kredit zu, können ab 2021 die Unternehmen die Steuererklärung online ausfüllen und digital einreichen. Damit wird im Kanton Aargau im Rahmen der Strategie SmartAargau ein weiterer wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Geschäftsprozesse umgesetzt.

Zurzeit reichen im Kanton Aargau rund 31'000 juristische Personen inklusive Vereine und Stiftungen ihre jährliche Steuererklärung ein. Für die juristischen Personen besteht heute noch keine elektronische Deklarationsmöglichkeit, wie dies bei den natürlichen Personen mit EasyTax bereits seit 2001 möglich ist. "Mit der Online-Steuererklärung kann der Veranlagungsprozess künftig medienbruchfrei abgewickelt werden. Davon können beide Seiten profitieren: die Unter-nehmen wie auch die Steuerbehörde," so Finanzdirektor Dr. Markus Dieth.

Erneuerungsbedarf Informatiksysteme

Nicht nur das Deklarationsverfahren, sondern auch das Informatiksystem zur Veranlagung der juristischen Personen ist erneuerungsbedürftig. Dieses ist bereits 24-jährig und kann nicht weiter ausgebaut werden. Ein Ausbau ist jedoch vor allem im Hinblick auf die Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV17) notwendig.

Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellungen – Deklarationsverfahren und Veranlagungsverfahren – wurden zwei Submissionen nach den WTO/GATT-Standards durchgeführt. Bewilligt der Grosse Rat den Kredit, können die beiden Informatiklösungen für die Deklaration sowie für die Veranlagung durch zwei spezialisierte Informatikunternehmen umgesetzt werden. Der Verpflichtungskredit beläuft sich auf 3,75 Millionen Franken. Die neue Informatik soll anfangs 2021 eingeführt werden, womit die Deklaration des Jahres 2020 erstmals online erfolgen kann.

Quelle: Kanton Aargau

8.6.2019

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