Bundesrätin Amherd: Schwerpunkte gegen Gewalt bei Fussballspielen
Bundesrätin Viola Amherd toleriert keine Gewalt im Umfeld von Fussballspielen und weiteren Sportveranstaltungen. Die Sportministerin hat deshalb nach den Vorfällen in Sion und in Luzern die Präsidenten des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) und der Swiss Football League (SFL) zu einem Austausch eingeladen.
Sie hat dabei vorgeschlagen, in Zukunft drei Schwerpunkte zu setzen: Stadionverbote sollen konsequent erteilt, die Zusammenarbeit zwischen Klubs und Behörden verbessert und Zertifizierungen im Sicherheitsbereich geprüft werden. Die Fussballfunktionäre haben sich mit diesen Schwerpunkten einverstanden erklärt.
Am Treffen, das in Bern stattgefunden hat, nahmen vom SFV Präsident Dominique Blanc und Generalsekretär Robert Breiter und von der SFL Präsident Heinrich Schifferle und CEO Claudius Schäfer teil. Beim Austausch liess sich die Sportministerin von den Vertretern des Fussballs über ihre Anstrengungen für friedliche Fussballspiele orientieren. Bundesrätin Amherd anerkennt die bisherigen Bemühungen von Seiten der Liga und des Fussballverbandes. Beide Seiten sind sich jedoch einig, dass vor allem bestehende Massnahmen noch konsequenter umgesetzt werden müssen.
Bundesrätin Viola Amherd hat dem Fussballverband und der Swiss Football League vorgeschlagen, künftig folgende konkrete Schwerpunkte zu setzen:
• Konsequente Erteilung von Stadionverboten: Wenn festgestellt wird, dass sich ein Fan nicht an die Stadionordnung hält, muss nach erfolgter Identifikation umgehend ein Stadionverbot verhängt werden. Das Hausrecht gehört den Klubs und es braucht keine Verurteilung durch ein Gericht für ein Stadionverbot.
• Verbesserung der Zusammenarbeit von Klubs und Polizei/Behörden zur Identifizierung von gewalttätigen Fans: Dazu gehört eine Verbesserung der Videoüberwachung in den Stadien. Zudem sollen die Klubs bei gewalttätigen Fans konsequent Strafantrag stellen.
• Zertifizierung im Sicherheitsbereich: Gestützt auf die Erfahrungen der deutschen Bundesliga soll geprüft werden, ob die Klubs nur noch eine Lizenz beantragen können, wenn sie vorgängig ihre Sicherheitsprozesse zertifiziert haben.
Am Treffen haben sich die Sportfunktionäre damit einverstanden erklärt, bei ihren weiteren Arbeiten diese Schwerpunkte zu verfolgen.
Dabei wurde beim Austausch auch festgehalten, dass weitere Akteure ebenso gefordert sind. Auch die Kantone und die zuständigen Justizbehörden müssen ihren Beitrag leisten, um Gewalttäter von Sportveranstaltungen fernzuhalten. Insbesondere besteht heute schon die Möglichkeit, dass die Behörden Meldeauflagen verfügen.
In diesen Fällen müssen sich Personen, die mit einem Stadionverbot belegt sind, vor einem Spiel bei der Polizei melden. Die Sportministerin begrüsst es deshalb, dass die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) zurzeit eine Evaluation des Hooligan-Konkordates durchführt und weitere Abklärungen tätigt. Sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, ist ein weiterer Austausch von Bundesrätin Amherd mit den Verantwortlichen des Fussballs geplant.
Quelle: Generalsekretariat VBS / Bundesamt für Sport
4.7.2019