Bund und Kantone diskutieren Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen

Das Kostenwachstum im Gesundheitswesen soll gebremst werden. Dazu hat der Bundesrat ein Kostendämpfungsprogramm verabschiedet. An seiner Sitzung vom 23. Mai 2019 hat sich der «Dialog Nationale Gesundheitspolitik» von Bund und Kantonen über die kommenden Massnahmen ausgetauscht.

Auf Grundlage eines Expertenberichts hat der Bundesrat 2018 ein Kostendämpfungsprogramm verabschiedet. Es wird in Form von zwei Massnahmenpaketen umgesetzt. Die Botschaft zum ersten Paket wird der Bundesrat diesen Sommer ans Parlament überweisen. Die Vernehmlassung zum zweiten Paket soll Ende 2019 folgen. Eine Zielvorgabe für die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wird Teil der zweiten Vorlage sein. Bund und Kantone wollen sich deshalb über mögliche Modelle austauschen.

Im Rahmen des «Dialogs» haben die Partner auch über die Kommunikation zum elektronische Patientendossier (EPD) diskutiert. Bis Mitte April 2020 müssen alle Spitäler der Schweiz dem EPD angeschlossen sein. Bund und Kantone planen Informationsmassnahmen, um das EPD und seinen Nutzen in der Bevölkerung bekannt zu machen.

Bund und Kantone wollen zudem in den kommenden Jahren genauer untersuchen, ob Angebot und Nachfrage nach ärztlichen Leistungen für die Schweiz langfristig noch im Einklang sind. Dazu hat der «Dialog» beschlossen, ein auf fünf Jahre befristetes Gremium einzusetzen, welches sich mit der zukünftigen Nachfrage und dem Angebot an ärztlichem Fachpersonal auseinandersetzt. Das Gremium wird ein vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium geschaffenes Modell zur Bedarfsprognose weiterentwickeln und Empfehlungen zuhanden von Bund, Kantonen, Fakultäten, Spitälern und Fachgesellschaften erarbeiten.

Quelle: Generalsekretariat EDI

27.5.2019

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