Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe im Advent 2019

Dieses Jahr sind die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe in den meisten Gemeinden am dritten und vierten Advent. Der Aargauer Regierungsrat hat zwei Sonntage in diesem Jahr festgelegt, an denen Verkaufsgeschäfte ohne Bewilligung Arbeitnehmende beschäftigen dürfen. Er berücksichtigt dabei die Anliegen der Gewerbetreibenden, der Arbeitnehmenden, der Bevölkerung und einzelner Gemeinden mit traditionellen Verkaufsanlässen in der Adventszeit.

Für dieses Jahr hat der Regierungsrat den dritten und vierten Adventssonntag (15. und 22. Dezember 2019) bewilligungsfrei erklärt.

Sechs Gemeinden mit Ausnahmereglung

Folgende sechs Gemeinden haben aufgrund von traditionellen Verkaufsanlässen abweichende Daten: Für Sins und Wettingen gelten der erste und vierte Adventssonntag (1. und 22. Dezember 2019) als bewilligungsfrei, für Bad Zurzach, Bremgarten, Lenzburg und Zofingen der zweite und vierte Adventssonntag (8. und 22. Dezember).

Die Daten der Sonntagsverkäufe sind bindend. Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Daten werden nicht bewilligt.

Quelle: Kanton Aargau

20.11.2019

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