Baustart für Belagssanierung der Kantonsstrasse in Wittnau

Die gesamte Ortsdurchfahrt in Wittnau wird ab 26. August 2019 saniert. Neben Belagsarbeiten werden umfassende Werkleitungsarbeiten und Arbeiten an drei Brücken durchgeführt. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Herbst 2021.

Das Sanierungsprojekt umfasst die Hauptstrasse (K 488) auf einer Länge von rund zwei Kilometern sowie ein kurzes Stück der Rothenfluhstrasse (K 489) in Wittnau. Auf dem gesamten Projektperimeter wird der Belag saniert. Dabei wird der bestehende Belag komplett entfernt und durch einen neuen, zweischichtigen Belag ersetzt. Als Deckbelag wird dann ein lärmoptimierter Belag eingesetzt.

Im Perimeter der Sanierung befinden sich drei Brücken: Die Bruggbachbrücke und der Kirchbachdurchlass, deren Substanz schadhaft ist. Um die Restnutzungsdauer zu gewähren sind Erhaltungsmassnahmen erforderlich (Instandsetzung und Teilersatz). Der Sundelbachdurchlass hat grosse Defizite bezüglich Hochwasserkapazität; er wird ersetzt.

Die Gemeinde Wittnau wird auf der K 488 diverse Arbeiten an den Wasserleitungen und der Kanalisation vornehmen. Weitere Drittwerke nutzen die Belassanierung ebenfalls für Arbeiten an den Werkleitungen.

Termine und Verkehrsführung

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt startet mit den Bauarbeiten am Montag, 26. August 2019, an zwei Orten gleichzeitig: Einerseits beim Kirchbachdurchlass und anderseits beim Knoten nach Kienberg in Richtung Rothenfluh. Die Arbeiten dauern gesamthaft rund zwei Jahre und dauern bis zum Herbst 2021.

Die Bauarbeiten werden grundsätzlich halbseitig unter Einbezug einer Lichtsignalanlage ausgeführt. Im Bereich des Sundelbachs respektive der beiden Strassenäste Kienberg/Rothenfluh wird es zu Sperrungen kommen. Die aktuelle Sperrung des Wittnauerbergs bleibt zu Beginn bestehen.

Die Abteilung Tiefbau und die am Bau Beteiligten setzen alles daran, die Beeinträchtigungen während der Bauzeit möglichst gering zu halten und bitten die Verkehrsteilnehmenden sowie die Anwohnenden um Nachsicht für die unvermeidlichen Behinderungen.

Quelle: Kanton Aargau

19.8.2019

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