Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wird geprüft

Bund und Kantone sprechen sich für ein gemeinsames Projekt zur Überprüfung der Aufgabenteilung aus. Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ist zuletzt vor über zehn Jahren aufgrund einer umfassenden Prüfung neugestaltet worden.

Im Jahr 2008 ist neben der Reform für den Nationalen Finanzausgleich auch die Neugestaltung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in Kraft getreten. Zentraler Bestandteil dieser Neugestaltung war eine Entflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Kantonen. Die Finanzierung von Aufgaben wurde so weit als möglich integral einer Staatsebene zugeordnet. Eine Reihe von Aufgaben verblieb jedoch in der gemeinsamen Finanzierungsverantwortung von Bund und Kantonen.

Nach Einschätzung von Bund und Kantonen besteht bei den im Verbund finanzierten Aufgaben nach wie vor ein Entflechtungspotenzial. Klare Zuständigkeiten erhöhen den Handlungsspielraum und die Effizienz der Leistungserbringung. Sie schützen die einzelnen Staatsebenen vor einseitigen Lastenverschiebungen. Diejenige Staatsebene, welche die inhaltliche Verantwortung trägt, muss auch die finanzielle Verantwortung tragen.

Dadurch werden die öffentlichen Mittel bedürfnisgerecht und effizient für die verschiedenen Aufgaben eingesetzt. Im Bericht «Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen» vom 28. September 2018 hat der Bundesrat zusammen mit den Kantonen das Potenzial weiterer Entflechtungen ermittelt. Der Bericht skizziert mögliche Dezentralisierungs- und Zentralisierungsschritte, die im Rahmen des Projekts nun vertieft geprüft werden.

Das Mandat für das gemeinsame Projekt wurde vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2019 gutgeheissen; die Kantone haben ihm an ihrer Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vom 28. Juni 2019 ebenfalls zugestimmt. Mit dem Mandat wurde festgelegt, welche Aufgabenbereiche in das Projekt integriert werden sollen. Dies sind insbesondere die Bereiche der individuellen Prämienverbilligungen, der Ergänzungsleistungen, des regionalen Personenverkehrs sowie der Finanzierung und des Ausbaus der Bahninfrastruktur.

Gegenstand des Mandats ist überdies die gemeinsame Projektorganisation von Bund und Kantonen. Diese wird bis Ende 2022 Reformvorschläge erarbeiten. Bund und Kantone werden anschliessend Stellung nehmen und allfällige Folgearbeiten beschliessen.

Die Haushaltsneutralität stellt eine zentrale Voraussetzung für eine Aufgabenentflechtung dar. Eine Entflechtung darf nicht zu einer einseitigen Lastenverschiebung hin zu den Kantonen oder zum Bund führen. Das Projekt umfasst deshalb mehrere Aufgabengebiete, so dass Entflechtungen in beide Richtungen möglich sind. Zudem kann bei Bedarf ein finanzieller Ausgleich vorgesehen werden, um eine ausgeglichene Globalbilanz zu erreichen.

Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement

6.7.2019

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