Aargauische Kantonalbank (AKB) soll unverändert bestehen bleiben

Der Regierungsrat legt die Beantwortung von zwei Postulaten zur Überprüfung der Rechtsform und der Staatsgarantie der Aargauischen Kantonalbank (AKB) vor. Er hat dafür dem Grossen Rat eine Botschaft unterbreitet, in welcher er an der bisher bewährten Organisationsform der AKB festhält und unter anderem auf die hohe volkswirtschaftliche und finanzielle Bedeutung der AKB für den Kanton hinweist.

Das Postulat 17.216 der Fraktionen der CVP, der FDP und der SVP verlangt vom Regierungsrat eine Übersicht zu den bis zum heutigen Zeitpunkt erfolgten (Teil-)Privatisierungen sowie zur Abschaffung der Staatsgarantie von Kantonalbanken in der Schweiz. Zeitgleich wurde eine Motion der SVP eingereicht und schliesslich als Postulat 17.214 überwiesen, welches die Abschaffung der Staatsgarantie der AKB und die dafür erforderlichen Anpassungen von Verfassung und Gesetz beantragt. Der Regierungsrat hat zur Beantwortung der Vorstösse einen Grundlagenbericht erarbeitet, den er in Form einer Botschaft an den Grossen Rat zur Beratung überwiesen hat.

Grosse volkswirtschaftliche und finanzielle Bedeutung der AKB

Die AKB hat für den Kanton eine grosse volkswirtschaftliche und finanzielle Bedeutung. Sie besteht seit mehr als hundert Jahren, ist bestens im Aargau verankert und wirtschaftet mit grossem Erfolg. Die AKB bietet gut qualifizierte Arbeitsplätze im Kanton und ist Finanzierungspartnerin für viele kantonale Unternehmen sowie Eigenheimbesitzer. Sie leistet zudem einen hohen Beitrag an den kantonalen Finanzhaushalt.

Finanzdirektor Dr. Markus Dieth hält dazu fest: "In den letzten fünf Jahren flossen durchschnittlich jährlich rund 85 Millionen Franken an Gewinnbeteiligungen plus jährlich über 10 Millionen Franken an Abgeltungen der Staatsgarantie an den Kanton. Aufgrund der höheren Eigenkapitalanforderungen für Banken werden sich die Ausschüttungen für die Rechnungsjahre 2019–2022 zwar auf jährlich 60 bis 70 Millionen Franken reduzieren, dennoch ist dies die mit Abstand grösste Gewinnausschüttung einer kantonalen Beteiligung."

Verkauf bisher nur in Krisenfällen – Übersicht zu erfolgten (Teil)Privatisierungen

Die Verfassung des Kantons Aargau schreibt vor, dass der Kanton eine Kantonalbank führt, die der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung im Kanton verpflichtet ist. Das Gesetz regelt, dass die Kantonalbank als selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert ist und über eine subsidiäre Staatsgarantie verfügt.

In anderen Kantonen erfolgten Veränderungen bisher nur in absoluten Krisenfällen. Dabei haben zwei Kantone ihre Banken veräussert (Solothurn und Appenzell Ausserrhoden) und bei zwei Kantonalbanken wurde die Staatsgarantie abgeschafft (Bern und Genf). Insgesamt wurden neun ehemals als Anstalten organisierte Kantonalbanken in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, wobei der Kanton bei allen die Aktienmehrheit besitzt. Bis heute gibt es keinen Kanton, der sich ohne akute Notlage von seiner Bank getrennt oder die Staatsgarantie abgeschafft hätte.

Abschaffung der Staatsgarantie alleine nicht zielführend

Nebst der Übersicht zur Kantonalbanken-Landschaft befasst sich die Botschaft auch intensiv mit der Frage der Staatsgarantie. Es zeigt sich, dass bei einer Abschaffung der Staatsgarantie einfach die explizite und abgegoltene Garantie durch eine implizite und nicht abgegoltene Garantie ersetzt würde. "Dem Kanton verbleibt die Staatsgarantie ohnehin", erklärt Finanzdirektor Dieth.

Status quo als beste Variante

Aufgrund der Analyse der Kantonalbanken-Landschaft und der Situation im Kanton Aargau, erachtet der Regierungsrat nur zwei Szenarien als zweckmässig: Das Festhalten am Status quo oder eine vollständige Trennung des Kantons von der AKB. Unter Berücksichtigung sämtlicher Beurteilungsperspektiven und Gewichtungen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, am Status quo festzuhalten.

Die Dynamik im Finanzdienstleistungssektor ist hoch. Es ist klar, dass sich die AKB wie auch alle anderen Banken den Umfeldentwicklungen, insbesondere im Bereich Digitalisierung, anpassen muss sowie die Chancen, die sich aus den Neuerungen des Bankengeschäfts ergeben, nutzen und die Risiken im Auge behalten soll. "Als verantwortungsvoller Eigentümer wird der Kanton die Entwicklung in der Bankenwelt weiterhin aufmerksam verfolgen und die strategische Grundausrichtung der AKB im Hinblick auf deren Zukunft zu gegebener Zeit im Rahmen der periodischen Prüfung der Eigentümerstrategie erneut beurteilen", so Finanzdirektor Markus Dieth.

Quelle: Kanton Aargau

31.8.2019

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