Aargauer Volksschule verzichtet auf Schulpflege

Nach der Durchführung einer Anhörung zu den künftigen Führungsstrukturen an der Aargauer Volksschule unterbreitet der Regierungsrat nun dem Grossen Rat zwei getrennte Vorlagen. Während die kantonalen Führungsstrukturen mit Erziehungsrat und Berufsbildungskommission unverändert beibehalten werden, sollen auf kommunaler Ebene die Aufgaben der Schulpflege neu dem Gemeinderat übertragen werden.

In einer separaten Botschaft beantragt der Regierungsrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit zur Erhöhung der Schulleitungspensen.

Vom 31. August bis 1. Dezember 2018 führte der Regierungsrat eine Anhörung zur Projektvorlage "Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule" durch. Sie umfasste drei Themenfelder:

• die Neuorganisation der Führungsstrukturen an den Schulen vor Ort mit dem Verzicht auf Schulpflegen,

• die Diskussion um eine mögliche Neugestaltung der beiden kantonalen Räte Erziehungsrat und Berufsbildungskommission sowie Beibehaltung der Schulräte der Bezirke,

• die Frage, ob die Schulleitungspensen kantonal um durchschnittlich zehn Prozent erhöht werden sollen und für die Berechnung der Pensen, das vorgeschlagene neue Berechnungsmodell angewendet werden soll.

Mehrheit für Beibehaltung von Erziehungsrat, Berufsbildungskommission und Schulräten

Im Rahmen der Anhörung gingen 374 Rückmeldungen von politischen Parteien, Gemeinden, Schulpflegen und Schulleitungen, Sonderschulen und Heimen, Lehrerverbänden und -organisationen, Vertretungen aus Wirtschaft und Gewerkschaft sowie weiteren Organisationen und Verbänden ein. Eine Mehrheit befürwortet eine strukturelle Bereinigung der kommunalen Führungsstrukturen und hält eine Erhöhung der Schulleitungspensen für angezeigt.

Eine Neuorganisation der kantonalen Räte wird hingegen deutlich abgelehnt, was den Regierungsrat veranlasst, dieses Themenfeld nicht weiterzuverfolgen und Erziehungsrat, Berufsbildungskommission sowie die Schulräte der Bezirke unverändert beizubehalten. Allfällige Anpassungen in der Organisation und Arbeitsweise der Gremien, die keine gesetzgeberischen Änderungen bedingen, können jederzeit zur Diskussion gestellt und aufgenommen werden.

Zwei getrennte Vorlagen an den Grossen Rat

Die beiden Themen "Neuorganisation der kommunalen Führungsstrukturen" sowie "Erhöhung der Schulleitungspensen" sollen weiterverfolgt werden. Da eine Erhöhung der Schulleitungspensen jedoch in keinem direkten Zusammenhang mit der Diskussion um die Neuorganisation der kommunalen Führungsstruktur steht, sollen die beiden Themenfelder unabhängig voneinander in den parlamentarischen Prozess gebracht und diskutiert werden können. Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat die Anpassungen im Bereich der kommunalen Führungsstruktur und die Erhöhung der Schulleitungspensen daher als separate Vorlagen.

Finanzielle und strategische Führung in einer Hand

Mit der vorgeschlagenen Teilrevision der Kantonsverfassung und des Schulgesetzes sollen die kommunalen Führungsstrukturen der Volksschule verschlankt und die Aufgaben und Kompetenzen der Schulbehörden in Übereinstimmung gebracht werden. Dazu beabsichtigt der Regierungsrat, die bisherigen Aufgaben der Schulpflegen neu den Gemeinderäten zu übertragen und die Schulpflegen aufzuheben.

Der Gemeinderat wird zum obersten politischen Führungsorgan der Schule, dem die Verantwortung für die strategische und finanzielle Führung der Schule obliegt, so wie dies bei sämtlichen anderen kommunalen Aufgaben auch der Fall ist. Die Schulleitung ist verantwortlich für die operative Führung der Schule und dem Gemeinderat unterstellt. Der Gemeinderat kann ihr Entscheide im schulischen Bereich erstinstanzlich delegieren. Damit kann die Schulführung gestärkt, die Steuerung vereinfacht und die Qualität und Effizienz der Bildung gesteigert werden.

Durch die Verschlankung der Führungsstrukturen der Volksschule auf kommunaler Ebene, entfällt auf Seiten der Gemeinden der Aufwand für die Schulpflegen im Umfang von rund 6,5 Millionen Franken jährlich. Diese frei werdenden Mittel können die Gemeinden bei Bedarf für die gemeinderätlichen Mehraufgaben, für die Führung einer unterstützend tätigen Kommission oder zur Pensenerhöhung bei den Schulsekretariaten einsetzen.

Damit die neue Führungsstruktur im Hinblick auf das Ende der nächsten Amtsperiode der Schulpflegen auf den 1. Januar 2022 umgesetzt werden könnte, sind die Beratungen des Geschäfts durch den Grossen Rat im 2. und 4. Quartal dieses Jahrs vorgesehen. Bei Zustimmung durch das Parlament würde die Volksabstimmung zur Verfassungsänderung im Mai 2020 stattfinden.

Verpflichtungskredit zur Erhöhung der Schulleitungspensen

Seit Einführung der geleiteten Schulen ab 2003 nehmen die Schulleitungen eine Schlüsselfunktion im Schulsystem des Kantons Aargau ein. Neben der Führungsverantwortung für die ihnen unterstellten Lehrpersonen, der Verantwortung für die lokale Qualitätsentwicklung und -sicherung, der Organisation der Administration des Schulbetriebs sowie der Information und Kommunikation, stehen die Schulleitungen auch in der Führungsverantwortung für die Umsetzung kantonaler Reformmassnahmen und lokaler Schul- und Unterrichtsentwicklungsprojekte.

Verschiedene Aufgaben haben sich seither von den Schulpflegen weg zu den Schulleitungen verlagert. Die Anforderungen an die Schulen und ihre Leitungen sind aufgrund des sich erhöhenden Gestaltungsraums gestiegen. Entsprechend befürwortet eine grosse Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden eine Erhöhung der Schulleitungspensen ebenso wie die Einführung eines neuen Berechnungsmodells, welches die strukturellen und soziokulturellen Rahmenbedingungen der Schule vor Ort berücksichtigt.

Aufgrund den empirischen Befunden einer Arbeitsplatzanalyse im Jahr 2016 und den Ergebnissen der Anhörung erscheint dem Regierungsrat eine Erhöhung der Schulleitungspensen um kantonal durchschnittlich zehn Prozent angemessen. Die Erhöhung soll auf das Schuljahr 2021/22 erfolgen. Damit wird die effektive Arbeitszeit adäquat abgegolten und die Attraktivität der Schulleitungstätigkeit bleibt gewährleistet. Insgesamt führt dies zu einer Erhöhung des Bruttoaufwands um jährlich 4,76 Millionen Franken, wobei 65 Prozent oder 3,1 Millionen Franken auf den Kanton entfallen und 35 Prozent oder 1,67 Millionen Franken auf die Gemeinden. Entsprechend beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen jährlich wiederkehrenden Verpflichtungskredit ab dem 1. August 2021.

Quelle: Kanton Aargau

27.4.2019

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