Aargauer Steuerreform und AHV-Finanzierung in zweiter Beratung genehmigt

Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) stimmt der Änderung des kantonalen Steuergesetzes zur Steuervorlage SV 17 auch in der zweiten Beratung zu. Die Änderungen werden aufgrund der Vorlage zur STAF des Bundes notwendig.

Die Kommission VWA hat an ihrer Sitzung vom 22. August 2019 der Änderung des Steuergesetzes aufgrund der Steuervorlage 17 (SV 17) in zweiter Beratung grossmehrheitlich zugestimmt. Zweifel an den Abzügen für Forschungs- und Entwicklungsaufwand konnten der Finanzdirektor sowie der Steueramtsvorsteher beseitigen. Anträge zugunsten von höheren Teilbesteuerungen der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens und höhere Entlastungsbegrenzungen fanden in der Kommission keine Mehrheit.

Der Grosse Rat hatte der Vorlage in erster Beratung am 7. Mai 2019 mit 99:25 Stimmen zugestimmt. Der vom Grossen Rat überwiesene Prüfungsauftrag wurde seitens des Regierungsrats mit der Botschaft beantwortet. Inhaltliche Änderungen wurden an der Gesetzesvorlage keine vorgenommen, es wurden lediglich geringfügige formale Änderungen notwendig.

Nach der Zustimmung des Schweizer Stimmvolks vom 19. Mai 2019 zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) kann die vorliegende kantonale Reform vorbehältlich der Genehmigung durch den Grossen Rat auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt werden.

Die Beratung im Grossen Rat ist für September 2019 geplant.

Quelle: Kanton Aargau

29.8.2019

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