Aargauer Regierungsrat: Kooperationen zwischen den Kantonsspitälern im Fokus

Der Aargauer Regierungsrat hat die Eigentümerstrategien der drei Spitalgesellschaften Kantonsspital Aarau AG (KSA), Kantonsspital Baden AG (KSB) und Psychiatrische Dienste Aargau AG (PDAG) geschärft (vgl. www.ag.ch/beteiligungen). Dabei stehen die Kooperationen zwischen den Kantonsspitälern und die gegenseitige Informationspolitik zwischen den Kantonsspitälern und dem Regierungsrat im Vordergrund.

Die Kantonsspitäler Baden und Aarau haben in jüngerer Zeit ihre gegenseitige Zusammenarbeit in den Bereichen Orthopädie und Kardiologie gekündigt. Seit 1. Oktober 2019 arbeitet das KSB mit der Kardiologie Mittelland AG, welches der Hirslanden Klinik Aarau (HKA) angegliedert ist, zusammen.

Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) prüft derzeit, ob die qualitativen und quantitativen Anforderungen an die Fachärzte und den Notfall des Leistungsauftrags Kardiologie (beziehungsweise Herzmedizin als gesamtes) gemäss Spitallisten 2015 und 2020 weiterhin eingehalten sind. Auch wird geprüft, ob eine Überversorgung vorliegt. Das weitere Vorgehen seitens des Regierungsrats hängt von den Ergebnissen der Überprüfung ab.

Neues Ziel zu Beteiligungen und Kooperationen

§ 3 Abs. 1 lit. d des Spitalgesetzes nennt als Ziel, Synergien durch Kooperation mit inner- und ausserkantonalen Spitälern und durch Konzentration der spezialisierten Medizin sowie der Spitzenmedizin verstärkt zu nutzen. Entsprechend ist dieses Ziel in den Eigentümerstrategien zu den Kantonsspitälern mehrfach abgebildet.

Diese bestehenden Ziele werden geschärft. Das neue Ziel sieht für alle drei Spitalgesellschaften vor, dass Kooperationen mit übrigen Spitälern nur dann eingegangen werden sollen, wenn keine vergleichbare Kooperation mit einem Kantonsspital im Besitz des Kantons Aargau möglich oder sinnvoll ist.

Neues Ziel zur Zusammenarbeit mit dem Kanton

Der Regierungsrat erwartet eine frühzeitige Information gegenüber dem Kanton über Vorhaben und Vorkommnisse von erheblicher unternehmerischer oder politischer Tragweite. Weiter ist bereits heute in den Eigentümerstrategien verankert, dass der Verwaltungsrat und der Kanton gemeinsam für eine kontinuierliche Abstimmung der Interessen sorgen.

Neu sind die Verwaltungsräte gehalten, den Eigentümer proaktiv über beabsichtigte Beendigungen von Kooperationen zwischen den Kantonsspitälern und über neue Kooperationen mit Dritten, welche die anderen Kantonsspitäler tangieren, zu informieren.

Eigentümerstrategien als Teil der Public Corporate Governance

Die Eigentümerstrategien bilden einen wichtigen Teil der Public Corporate Governance des Kantons Aargau und definieren die Erwartungen des Regierungsrats an die kantonalen Unternehmen (Public Corporate Governance). Die Public Corporate Governance des Kantons Aargau regelt das Verhältnis zwischen dem Kanton als Eigentümer und den Beteiligungen. Damit wird eine angemessene Steuerung und Kontrolle der Beteiligungen des Kantons bezweckt.

Weitere Revision der Eigentümerstrategien geplant

Weiter beschloss der Regierungsrat, die bestehenden drei Eigentümerstrategien im Jahr 2020 zu überarbeiten. Diese Arbeiten werden mit dem Amtsantritt der neuen Vorsteherin respektive des neuen Vorstehers des Departements Gesundheit und Soziales aufgenommen.

Quelle: Kanton Aargau

9.11.2019

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.