Aargauer Regierungsrat legt Steuerfuss der Gemeinde Wohlen auf 110 Prozent fest

Der Regierungsrat hat den Steuerfuss der Gemeinde Wohlen für das Jahr 2019 auf 110 Prozent festgelegt. Die gesetzlichen Kriterien der Ausgabendeckung und des mittelfristigen Haushaltsgleichgewichts werden mit diesem Steuerfuss für das Budgetjahr 2019 erfüllt. Die Stimmberechtigten von Wohlen hatten zuvor den vom Einwohnerrat beschlossenen Steuerfuss von 115 Prozent zwei Mal abgelehnt.

Gemäss § 88f des Gemeindegesetzes (GG) entscheidet der Regierungsrat über das Budget und den Steuerfuss einer Gemeinde, wenn das zuständige Organ die vom Gemeinderat beziehungsweise Einwohnerrat beantragte Vorlage zweimal zurückweist. Massgebend für den Entscheid des Regierungsrats sind die gesetzlich festgelegten Kriterien der Ausgabendeckung (§ 87a Abs. 1 GG) und des mittelfristigen Haushaltsgleichgewichts (§ 88g GG).

Die Ausgabendeckung verlangt, das im Budgetjahr der Aufwand durch die Erträge gedeckt wird. Das mittelfristige Haushaltsgleichgewicht ist dann gegeben, wenn das kumulierte Ergebnis der Erfolgsrechnung mittelfristig ausgeglichen ist. Massgebend sind dabei praxisgemäss das Budgetjahr, die drei vorangehenden Rechnungsjahre und die drei folgenden Planjahre.

Steuerfuss von 110 Prozent für 2019 ausreichend

Mit einem Steuerfuss von 110 Prozent resultiert im Budget 2019 der Gemeinde Wohlen ein Überschuss. Damit ist das Kriterium der Ausgabendeckung erfüllt. Mit einem Steuerfuss von 110 Prozent im Budgetjahr und in den Planjahren 2020-2022 resultiert in der massgebenden Periode von 2016-2022 unter Berücksichtigung des provisorischen Rechnungsergebnisses 2018 ein kumulierter Überschuss von 14 Millionen Franken. Damit ist auch das Kriterium des mittelfristigen Haushaltsgleichgewichts mit einem Steuerfuss von 110 Prozent erfüllt.

Die Anwendung der Kriterien der Ausgabendeckung und des Haushaltsgleichgewichts zeigen somit, dass das Budget 2019 der Gemeinde Wohlen mit einem Steuerfuss von 110 Prozent gesetzeskonform ist. Unter Wahrung der Gemeindeautonomie und des Verhältnismässigkeitsprinzips verzichtet der Regierungsrat auf einen weitergehenden Eingriff in die Entscheidungshoheit der Stimmberechtigten.

Langfristige Betrachtung ist wichtig

Der Gemeinderat Wohlen hat in seiner Stellungnahme im Vorfeld des Entscheids des Regierungsrats einen Steuerfuss von 115 Prozent beantragt und dies insbesondere mit dem grossen Investitionsvolumen im Bildungs- und Verkehrsbereich begründet.

Der Regierungsrat begrüsst, dass der Gemeinderat Wohlen den Aufgaben- und Finanzplan als zentrales Steuerungsinstrument für die Gemeindefinanzen einsetzt und darauf basierend langfristige finanzpolitische Überlegungen anstellt. Es gehört zur zentralen Führungsaufgabe eines Gemeinderats, die Entwicklung der Gemeinde aktiv zu gestalten, die erforderlichen Investitionen zu realisieren und deren Finanzierung sicherzustellen.

Es ist jedoch nicht Sache des Regierungsrats, bereits bei der Ablehnung einer Steuererhöhung durch die Stimmberechtigten in einem Jahr gestützt auf finanzplanerische Überlegungen des Gemeinderats beziehungsweise des Einwohnerrats auf dem Weg der Ersatzvornahme einen erhöhten Steuerfuss anzuordnen, solange dies für das Budgetjahr aufgrund der gesetzlichen Grundlagen nicht notwendig ist.

Bei einer erneut notwendigen Ersatzvornahme für das Budget und den Steuerfuss 2020 würde der Regierungsrat jedoch die Finanz- und Aufgabenplanung, namentlich die anstehenden Investitionen, einer vertieften Überprüfung unterziehen und seinen Entscheid aufgrund längerfristiger finanzplanerischer Überlegungen treffen. Massstab wäre dannzumal eine zukunftsfähige Finanzpolitik, die sicherstellt, dass die laufenden Ausgaben und die notwendigen Investitionen mit einer angemessenen Selbstfinanzierung, einer tragbaren Zunahme der Schulden und unter Wahrung des langfristigen Haushaltsgleichgewichts finanziert werden können.

Quelle: Kanton Aargau

3.6.2019

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