Aargauer Personal- und Lohnabrechnungssystem wird abgelöst

Das im Kanton Aargau aktuell genutzte Personal- und Lohnabrechnungssystem wird vom Hersteller nicht mehr unterstützt oder weiterentwickelt. Dem Grossen Rat wird ein Verpflichtungskredit für dessen Ablösung beantragt. Damit sollen betriebliche Risiken eliminiert und systemtechnische Anpassungen aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen ermöglicht werden.

Das Personal- und Lohnabrechnungssystem (PULS) wird für die Verwaltung und Lohnabrechnung aller Anstellungen des kantonalen Personals, des Personals der Gerichte Kanton Aargau und der Lehrpersonen der kantonalen Schulen und Volksschulen eingesetzt. Seit der Einführung im Jahr 2004 wurde das System stark modifiziert und entspricht nicht mehr dem auf dem Markt gängigen Standard. Aufgrund der aktuellen Situation läuft der Kanton Aargau Gefahr, gesetzliche Änderungen oder Auswirkungen von Softwareänderungen seitens des Softwareherstellers nicht vollumfänglich abschätzen und umsetzen zu können.

Handlungsbedarf aufgrund betrieblicher Risiken

Die Ablösung ist notwendig, um betriebliche Risiken einer fehlerhaften oder nicht funktionierenden Lohnverarbeitung zu eliminieren. Der Kanton Aargau hat in einer offenen, einstufigen Submission einen erfahrenen Implementierungspartner evaluiert, der die notwendigen, umfangreichen Softwareanpassungen durchführt.

Einführung per 1. Januar 2021

Für das Projekt "Ablösung PULS" beantragt der Regierungsrat mit der Botschaft an den Grossen Rat einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 6,5 Millionen Franken. Der Einführungstermin ist per 1. Januar 2021 vorgesehen.

Quelle: Kanton Aargau

23.4.2019

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