Aargauer Kulturgesetz: 50 Jahre Sauerstoff für Kunst und Kultur

Am Abend des 1. Aprils 2019 blickten Kulturakteurinnen und -akteure aus dem ganzen Kanton und zahlreiche Gäste auf 50 Jahre Kulturförderung, -pflege und -vermittlung im Kanton Aargau zurück. Im Zentrum des Abends stand "Aufwiedersehen! – Eine Inszenierung mit Sprache, Musik und Bildern". Mehr als 50 Kunstschaffende aus dem Aargau setzten sich im inszenierten "Sinnesrausch" künstlerisch mit der Geschichte von 50 Jahren kantonaler Kulturförderung auseinander.

Der Aargau war einer der Pioniere unter den Schweizer Kantonen, als er am 1. April 1969 das Kulturgesetz in Kraft setzte und damit die Förderung und Pflege von Kultur als Staatsaufgabe festschrieb. Vor genau zehn Jahren ist das Kulturgesetz erstmals umfassend revidiert worden. Der Aargau verfügt damit über ein griffiges Instrument zur Mitgestaltung des kulturellen Lebens innerhalb des Kantons. Das Gesetz ermöglicht das Führen von starken kantonalen Kulturinstitutionen, die Förderung von kulturellen Leuchttürmen und ein vielfältiges Kulturschaffen in verschiedenen Sparten sowie die Pflege und Vermittlung des reichen kulturellen Erbes. Die Abteilung Kultur des Departements Bildung, Kultur und Sport und das Aargauer Kuratorium teilen sich die Aufgabe der Förderung von Institutionen, Projekten und Kunstschaffenden. Mit dem Kuratorium wurde 1969 ein Gremium von Fachpersonen eingesetzt, welches unabhängig von Kantonsregierung und -verwaltung über Fördermassnahmen im zeitgenössischen Kunstschaffen entscheidet. Es leistet seither einen wichtigen Beitrag zur Förderung des professionellen Kunstschaffens im Aargau. Über die Ausrichtung von Betriebsbeiträgen an kantonal bedeutende Kunstinstitutionen und über Förderbeiträge aus dem Swisslos-Fonds entscheidet der Regierungsrat. Seit zwei Jahren werden die Förderung, Vermittlung und Pflege der Aargauer Kultur an den Leitlinien des Kulturkonzepts (2017–2022) ausgerichtet. Damit verfügt der Kanton, das heisst der Regierungsrat, die Abteilung Kultur und das Aargauer Kuratorium, über eine zeitgemässe Strategie zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags.

Feier mit musikalisch-szenischer Inszenierung

An der Jubiläums-Feier im Trafo, genau 50 Jahre nach der Inkraftsetzung des Kulturgesetzes, inszenierten 50 Künstlerinnen und Künstler einen eindrucksvollen und farbigen "Sinnesrausch" voller Überraschungen, der unter der künstlerischen Leitung von Christoph Baumann und Walter Küng stand. Rolf Keller, Präsident des Aargauer Kuratoriums, meinte in seiner Begrüssung, das Aargauer Kulturgesetz sei ein spezielles "Ermöglichungsgesetz" und deshalb ein Jubiläumsfest wert, habe es doch dem Aargau zur heutigen blühenden Kulturlandschaft verholfen. Der kantonale Kulturdirektor, Regierungsrat Alex Hürzeler, betonte, dass er sich weiterhin für eine Kulturpolitik einsetzen wolle, welche die kulturelle Teilhabe stärke, Potenziale aktiviere, und Innovationen den Boden bereite. Dazu brauche es nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch Private, die mit dem Kanton Hand in Hand zu einem lebendigen Kulturkanton Aargau beitragen.

Quelle: Kanton Aargau

3.4.2019

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