Aargauer Grossrat beantragt 145 Millionen Franken für Spezialfinanzierung Sonderlasten

Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) beantragt, zusätzlich 145 Millionen Franken für die Abtragung der Schulden in der Spezialfinanzierung Sonderlasten zu verwenden.

Die Jahresrechnung weist einen Überschuss von 327 Millionen Franken aus. Die KAPF nimmt dies erfreut zur Kenntnis. Der Regierungsrat beantragt nebst der zusätzlichen Abtragung der bisherigen Fehlbeträge von 75 Millionen Franken, die Ausgleichsreserve mit 280,8 Millionen zu äufnen. Die KAPF unterstützt die Abtragung der bisherigen Fehlbeträge im Umfang von 75 Millionen Franken, will jedoch zusätzlich 145 Millionen Franken zur Abtragung von Schulden in der Spezialfinanzierung Sonderlasten verwenden. Die Einlage in die Ausgleichsreserve verkleinert sich entsprechend um diesen Betrag.

Der Antrag wird damit begründet, dass die Mittel aus der Heimfallverzichtsentschädigung des Wasserkraftwerks Klingnau aufgrund des erzielten Überschusses nicht für die Sanierung des kantonalen Finanzhaushaltes benötigt werden. Die Mittel sollen wie ursprünglich vorgesehen für die Abtragung der Schulden in der Spezialfinanzierung Sonderlasten verwendet werden.

In der Botschaft zu den Sanierungsmassnahmen 2018 argumentierte der Regierungsrat, der einmalige Ertrag aus dem Heimfallverzicht sei von zentraler Bedeutung für den Budgetausgleich 2018. Eine Minderheit unterstützte den Antrag des Regierungsrats, um mehr Handlungsspielraum für die Zukunft zu erhalten.

Verwendung Mutationseffekt

Die KAPF liess sich ausführlich über die Verwendung des Betrags informieren, der aus dem Mutationseffekt resultierte. 0,3 Prozent der Bruttolohnsumme wurden für Einmalprämien, 0,5 Prozent für strukturelle Lohnanpassungen beim kantonalen Personal sowie 0,7 Prozent für strukturelle Lohnanpassungen bei den Lehrpersonen verwendet.

Trotz diesen Massnahmen und der durch den Grossen Rat gewährten durchschnittlichen prozentualen Erhöhung der Löhne 2018 um 0,5 Prozent wurde die budgetierte Lohnsumme unterschritten.

Im Übrigen wurden sämtliche Aufgabenbereiche gutgeheissen.

Sammelvorlage einstimmig genehmigt

Die Anträge in der Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2019, I. Teil, wurden allesamt einstimmig gutgeheissen.

Die Beratung des Jahresberichts 2018 sowie der Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2019, I. Teil im Grossen Rat findet voraussichtlich am 18. Juni 2019 statt.

Quelle: Kanton Aargau

7.6.2019

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